Anfragen in der BVV

0374/V - Warum ist der Radweg nachts geschlossen?

Drucksache 0374/V - Schriftliche Anfrage

08.05.2018

Sehr geehrter Frau Kreitmair,


namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Der Radweg von Nordufer bis zur Invalidenstraße auf der Ostseite des Berlin- Spandauer Schifffahrtskanals wird viel genutzt. Abends wird aber immer ein Teilstück gesperrt, so dass der Weg nur noch mit Umwegen über Straßen genutzt werden kann. Der Schutz des Friedhofs und des Ministeriums sind als Gründe wenig plausibel: Der Friedhof ist weiterhin von einem anderen Tor aus begehbar, das Ministerium hat an zwei weiteren Seiten Straßen, die nachts nicht aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.

Bemerkung des SGA diesbezüglich:

Unabhängig von den fragebezogenen Antworten muss zunächst die Ausgangs- situation, die in der Vorbemerkung sehr vereinfacht dargestellt wird, exakter erläutert werden:

Bei der als Radweg bezeichneten Fläche handelt es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg gemäß § 2 Nr. 4 der Straßenverkehrsordnung, der durchgängig als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Entsprechende Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Radverkehrsanlagen Zeichen 237, 240 oder 241 sind nicht angebracht.
Der Radweg führt als Angebotsfläche für Radfahrer vom Nordufer kommend unter anderem über Flächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, über Kleingartenflächen, über öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, über einge- schränkt und uneingeschränkt gewidmete öffentliche Verkehrsflächen und über eine Privatfläche. Für jeden der genannten Abschnitte gelten andere Bestimmungen und Gesetze.
Bei gewidmeten, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist gemäß § 6 Nr. 2 Grün- anlagengesetz von Berlin (GrünAnlG) das Radfahren nur auf dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Beim Invalidenfriedhof handelt es sich um eine Fläche mit dem entsprechenden Status. Entlang des Berlin-Spandauer-Schiff- fahrtskanals (BSSK) ist die Promenade entsprechend ausgebaut und Fahrradfahrer dürfen dort unter Rücksichtnahme auf Fußgänger und Erholungssuchende fahren.
Das Fahrradfahren auf dem Invalidenfriedhof selbst, ausgehend vom Tor von der Scharnhorststraße aus zum Asphaltweg am BSSK bzw. in umgekehrter Richtung, ist hingegen nicht gestattet und ordnungswidrig.

 

1) Warum und auf wessen Veranlassung wird der Radweg auf der Ostseite des Berlin- Spandauer Schifffahrtskanals im Bereich des Abschnittes zwischen Invalidenstraße und Friedhof in der Nacht geschlossen?

Der Abschnitt der Promenade am BSSK zwischen Invalidenfriedhof und Invaliden- straße / Sandkrugbrücke befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immo- bilienaufgaben (BImA).
Diese erteilte dem Land Berlin gemäß § 2 Nr. 1 GrünAnlG die Zustimmung zur Widmung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Die nächtliche Absperrung bestand bereits vor dem Vertragsverhältnis, ist somit nach § 6 Nr. 4 GrünAnlG Bestandteil der Zustimmung und wird in Eigenverantwortung des Grundstücks- eigentümers aufgrund der Sicherheitsbelange des angrenzenden Ministeriums- gebäudes durch die Bundesverwaltung veranlasst.

 

2) Wie könnte Abhilfe für diese Sperrung geschaffen werden?

Die Sperrung der Promenade zwischen Invalidenfriedhof und Invalidenstraße erfolgt bereits seit Gebäudebezug durch das Ministerium. Nach Auskunft der BImA haben sich die Sicherheitsbelange des Bundes seitdem eher noch verschärft und es be- stünde keine Option, von der Praxis der nächtlichen Schließung abzusehen.

Über die Scharnhorststraße und Kieler Straße besteht die Möglichkeit der Umfahrung in der Nacht, die öffentliche Verkehrsfläche ist beleuchtet, der Umweg zur Invaliden- straße beträgt ca. 140 m. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

Fragesteller der Fraktion der SPD: Sonja Kreitmair

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