Anfragen in der BVV

1149/V - Kein Platz für Mädchen und Kunst im Bezirk Mitte?

Drucksache 1149/V - Große Anfrage

10.04.2018

Sehr geehrte Frau Kreitmair,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:

Frage 1
Welche konkreten Beeinträchtigungen befürchtet das Bezirksamt für die von MÄDEA vorgeschlagene Fläche Ecke Eulerstraße, zumal die Fläche gepflastert ist und Schäden durch die Installation nicht zu befürchten sind?

Frage 2
Welche konkreten Beeinträchtigungen befürchtet das Bezirksamt für die Park-plätze gegenüber der Grüntaler Str. 21?

Frage 3
Welche Standorte für ein Kunstprojekt von Mädchen im öffentlichen Raum hält das Bezirksamt für geeignet, nachdem alle von MÄDEA vorgeschlagenen Standorte abgelehnt wurden?

Zu 1.-3.:
Die abschließende Prüfung hat ergeben, dass die von der Antragstellerin vor- geschlagenen Standort im öffentlichen Straßenland wegen des erhebliche Einflusses auf den Fließverkehr und der potentiell hohen Gefährdung der Teilnehmer*innen an der Veranstaltung als nicht geeignet beurteilt werden.

Die nochmalige Prüfung der Standorte in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage erfolgte nach Maßgabe des § 6 (1) des Grünanlagengesetzes:

Benutzung der Anlagen
(1) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden.

 

Bei der Entscheidung wurde zudem berücksichtigt, ob andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung der Anlage zur Folge haben.

Grundsätzlich kann die Genehmigung im Einzelfall erteilt werden, wenn das über- wiegende öffentliche Interesse dies erfordert und die Folgenbeseitigung gesichert ist.

Nach abschließender Prüfung kommt das Straßen- und Grünflächenamt zu der Entscheidung, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veranstaltung besteht, es durchaus Sinn macht diese in der Nähe der Jugendeinrichtung und in der Nähe des Spielplatzes durchzuführen. Eine Genehmigung wird kurzfristig erteilt.

Die Genehmigung wird mit entsprechenden Auflagen zur schonenden Durchführung verbunden, so dass Schäden von vornherein vermieden werden. Eine abfallarme Durchführung ist zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

Fragesteller der Fraktion der SPD, Sonja Kreitmair

PDF


Mehr zu diesem Thema:


E-Mail-Abo

Bitte Mail-Adresse eingeben: