Anfragen in der BVV

1060/V - Ungenehmigte Altkleidercontainer in Mitte endlich Geschichte?

Drucksache 1060/V - Mündliche Anfrage

20.02.2018

Sehr geehrte Frau Matischok, sehr geehrter Herr Draeger,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1
Wie viele Altkleidercontainer befinden sich nach Ansicht des Bezirksamtes noch illegal auf öffentlichem Straßenland bzw. öffentlichen Grünflächen?

Zu 1.:
Eine Auflistung über alle illegalen Altkleidercontainer wird nicht explizit geführt. Da sowohl in unregelmäßigen Abständen Standort-Meldungen eingehen und diese in zeitlichen Abständen gesammelt zur Beseitigung beauftragt werden (im Jahr 2017: 58 Standorte mit 67 Containern; im Jahr 2018 bisher: 54 Standorte mit 70 Containern) und parallel dazu neue Beschwerden eingehen, unterliegt die jeweilige Anzahl starken Schwankungen.

Die Beschwerden beinhalten zudem eine Vielzahl an Standorten, welche sich nach genauer Prüfung nicht als Standorte im öffentlichen Straßenland oder in Grünanlagen darstellen (geschätzt befinden sich ca. 25 - 30 % der gemeldeten Standorte auf Privat- flächen, Flächen des Landes Berlin u.a. Schulen, Kitas etc.).

Frage 2
Wenn ja, wo befinden diese sich?

Zu 2.:
Siehe Antwort zu 1.

Frage 3
Warum konnten sie bisher nicht entsorgt werden?

Zu 3.:
Sollten illegal aufgestellte Container dem Straßen- und Grünflächenamt gemeldet werden, wird - sofern dies möglich ist - zunächst der Besitzer ermittelt und aufgefordert, die Container zu beräumen.

Im Falle der Nichtberäumung wird im Rahmen der Ersatzvornahme der vertraglich gebundene Betreiber (DRK) im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes tätig und nimmt die Beseitigung, temporäre Einlagerung und anschließende Entsorgung der Container wahr.

Parallel dazu kann - bei Kenntnis des Besitzers des Containers - ein Ordnungswidrig- keiten-Verfahren eingeleitet und in dessen Zusammenhang ein Bußgeld verhängt sowie die entstandenen Kosten für die Ersatzvornahme beigetrieben werden.

Eine „Kontrolle“ bzw. Auffinden von illegalen Containern kann personell nicht gewährleistet werden, unabhängig davon geht das Straßen- und Grünflächenamt umgehend Meldungen des Ordnungsamtes, von Wohnungsbaugesellschaften oder Bürgern nach.

Die Beräumung erfolgt i. d. R. innerhalb von 14 Tagen ab Beauftragung durch das SGA.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

Fragesteller: Fraktion der SPD, Stefan Draeger

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