Anfragen in der BVV

1133/V - Mehr Zeit für gute Antworten“ - oder wann ist mit der Beantwortung der offenen Schriftlichen Anfragen 0224/V, 0248/V und 0273/V zu rechnen?

Drucksache 1133/V - Mündliche Anfrage

20.03.2018

Sehr geehrte Frau Matischok, sehr geehrter Frau Kreitmair,

bitte erlauben Sie mir eingangs den Hinweis, dass das Fragerecht der Bezirksverordnetenversammlung nicht kritisiert oder infragegestellt wird. Bereits vor der Sitzung der BVV waren 13 Mündliche Anfrage, 18 Große Anfragen und eine Dringliche Anfrage alleine im Monat März 2018 eingegangen. Bis heute sind im selben Monat 17 Schriftliche Anfragen eingegangen.

Diese bisher 49 Fragen müssen im Geschäftsgang der Büros der Bezirksamtsmitglieder durch die Geschäftsstelle des Bezirksamtes bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel durch dieselben Bearbeitenden, die die Vorgänge bearbeiten bzw. ihre Dienst- und Fachvorgesetzten.

Das bedeutet eine große Herausforderung, insbesondere wenn Zuarbeiten zu den Anfragen von allen Ämtern und Serviceeinheiten angefordert werden müssen und einzelne der Anfragen aus mehr als einem Dutzend Teilfragen bestehen.

Das Bezirksamt bittet dies bei der Beurteilung des Zeitlaufs zu berücksichtigen.

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1
Wann ist mit der Beantwortung der Kleinen Anfragen 0224/V "Ist Mitte auf dem Weg zur Service-Stadt?" (verfristet am 2.11.2017), 0248/V „Städtebauförderprogramm ‚Zukunft Stadtgrün‘ - Nachfrage zu Drs. 0437/V“ (verfristet am 5.12.2017) und 0273/V „Der Ruhestand kommt nicht plötzlich – oder doch?“ (verfristet am 27.12.2017) zu rechnen?

Die Schriftliche Anfrage 0224/V erkundigte sich nach der Online-Plattform zur Bürgerbeteiligung, den Projekten aus dem Bezirk Mitte zum Modernisierungsprogramm „Service-Stadt Berlin 2016“ und den Erfahrungen mit dem Redaktionssystem „Imperia 9“. Die Frage ist durch den zuständigen Arbeitsbereich vorbereitet worden.
Zwischen Mitgliedern des Bezirksamtes hat im Zeitraum der Beantwortung einen Wechsel der Zuständigkeit für die Online-Beteiligung gegeben im Rahmen der Besetzung des Büros für Bürgerbeteiligung und der nächsten Umsetzungsschritte der Leitlinien für Bürgerbeteiligung. Vermutlich hat dies zu den Problemen bei der Fertigstellung der Antwort beigetragen.
Warum die Abstimmungsprozesse sich über diesen Zeitraum hingezogen haben, konnte in der kurzen Beantwortungszeit für die Mündliche Anfrage nicht geklärt werden. Die Antwort wird voraussichtlich kurz nach Ostern in der Bezirksverordnetenversammlung vorliegen.

Die Schriftliche Anfrage 0273/V erkundigt sich nach Personalentwicklungen und der Entscheidung von Beschäftigten für das erste Halbjahr 2018. Die Anfrage war am 12.12.2017 vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt weitergegeben worden und muss wegen der dezentralen Zuständigkeit nicht nur durch die Serviceeinheit Personal und Finanzen, sondern auch durch alle internen Dienste aller Ämter und Serviceeinheiten bearbeitet werden.

Dabei wird auch unmittelbar nach der Bereitschaft der Beschäftigten gefragt, über die Altersgrenze hinaus für den Bezirk tätig sein zu wollen.
Die Beantwortung dieser Fragen setzt eine Befragung der Beschäftigten und diese eine Beteiligung der Personalvertretungen voraus. Die Form der Beantwortung wurde daher in verschiedenen Dienstberatungen und in Rücksprache mit den genannten Arbeitsbereichen erörtert.

Das Bezirksamt hat mit der Entscheidung, einen Fachbereich für Personalentwicklung in der Serviceeinheit Personal und Finanzen zu schaffen, auch das Wissensmanagement gestärkt und arbeitet derzeit an der Entwicklung einer internen Stellenbörse, die das Ausscheiden der Beschäftigten berücksichtigt. Damit wird den inhaltlichen Impulsen aus der Anfrage und den vorangegangenen Diskussionen im Handeln des Bezirksamtes Rechnung getragen.

Die Beantwortung kann jedoch aufgrund des Umfangs von insgesamt zehn detaillierten Fragen mit teilweise jeweils drei Unterfragen erst während des ersten Halbjahres 2018 erfolgen.

Frage 2
Ist dem Bezirksamt bekannt, ob das in der Schriftlichen Anfrage 0248/V angesprochene Bundesprogramm „Zukunft Stadtgrün“ fortgesetzt wird und beabsichtigt das BA ggfls. neue Projekte anzumelden?

Die Antwort auf die genannte Frage befindet sich nach Auskunft der bearbeitenden Abteilung im abschließenden Geschäftsgang.

Zur Frage angemeldeter Projekte wird mit der Beantwortung zu 248/V wie folgt Stellung genommen:

Zum Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ hat die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit unter Hinweis auf die Programminformation/ Förderbestimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitgeteilt:

„Es gibt kein kulissenbezogenes vom Bezirk umzusetzendes Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“. Insofern kann es auch keine Bewerbung für dieses Programm geben.
Es handelt sich beim Programm „Zukunft Stadtgrün“ um ein rein fördertechnisches Programm, welches projektbezogen in den vorhandenen
Städtebauförderkulissen der Programme AZ Turmstraße, AZ Müllerstraße, Stadtumbau West, Städtebaulicher Denkmalschutz Luisenstadt, Städtebaulicher Denkmalschutz Karl-Marx-Allee sowie in den QM-Gebieten umgesetzt werden kann.“

Im Sinne des eingangs genannten Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung ist folglich nach Identifizierung der Projekte zu prüfen, welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.

Das Ergebnis wird den zuständigen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung vorgestellt, sodass in Abstimmung mit den Ausschüssen die Bewerbung (-en) stattfinden können.“

Inwieweit die neu gebildete Bundesregierung das Programm mit welchem Volumen zukünftig fortführen wird, kann dabei auch in den Ausschussberatungen dargestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan von Dassel Bezirksbürgermeister

Fragesteller: Fraktion der SPD, Sonja Kreitmair

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