Anfragen in der BVV

0371/V - Frohe Weihnachten in Mitte – nach welchem Prinzip?

Drucksache 0371/V - Schriftliche Anfrage

08.05.2018

Sehr geehrter Herr Draeger,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1) Nach welchen Kriterien werden die Genehmigungen für die größeren Weihnachtsmärkte in Mitte (Alexanderplatz, Rathaus-Forum, Gendarmenmarkt, Potsdamer Platz, Dorothea-Schlegel-Platz, Sophienstraße, Rund um den Dom St. Hedwig) vergeben?

Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung (SN) und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Die Vorschriften des § 11 BerlStrG finden Anwendung.

Das Berliner Straßengesetz sieht bei der Vergabe von Sondernutzungsrechten nur einen sehr eingeschränkten Ermessenspielraum vor. Anders als bei privaten Flächen besteht auf öffentlichen Flächen grundsätzlich ein Genehmigungsanspruch:
„... § 11 Abs. 2 Berliner Straßengesetz: Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann. Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.“

Ob ein öffentliches Interesse besteht, entscheidet das Fachamt nach Abwägung und in Abstimmung mit entscheidungsrelevanten Fachbereichen (u.a. Straßenaufsicht, Stadtplanung, Denkmalschutz, Bauaufsicht). Während dieses Prozesses wird explizit über den beantragten Standort der Sondernutzung entschieden und dieser bei Vorliegen technischer, städtebaulicher oder denkmalschutzrechtlicher Bedenken auch versagt. Zudem werden während des Genehmigungsverfahrens auch die Sicher- heitsbehörden der Feuerwehr und Polizei (u.a. zum vorbeugenden Brandschutz, Überfahrschutz) beteiligt.

2) Für welche Weihnachtsmärkte gibt es Genehmigungen für mehrere Jahre (bitte Auflistung pro Markt mit Laufzeit)?

Es existieren keine mehrjährigen Genehmigungen. Jeder Veranstalter der traditionellen Weihnachtsmärkte beantragt für das jeweilige Veranstaltungsjahr die ent- sprechende Genehmigung.

3) Was geschieht nach Auslaufen mehrjähriger Genehmigungen?

Siehe Antwort zu 2.

4) Gibt es Interessenten für weitere Flächen im Bezirk Mitte?

Es liegen bereits einige Anträge für die traditionellen Weihnachtsmärkte und deren entsprechende Flächen vor. Anträge zu neuen Standorten im Bezirk sind bisher nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen


Sabine Weißler

Fragesteller der Fraktion der SPD, Stefan Draeger

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