Anfragen in der BVV

1082/V - Jahrelang Baustelle und Lärm am Weltkulturerbe Hansaviertel?

Drucksache 1082/V - Große Anfrage

13.03.2018

Sehr geehrte Frau Kreitmair,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:

Frage 1
Wer ist im Bezirk Mitte für die Genehmigung der Baustelle im Zuge der 380-kV- Kabeldiagonale zuständig?

Zu1.:

Für die Genehmigung von Baustelleneinrichtungsflächen ist das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zuständig. Auf öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird die Genehmigung von Sondernutzungen auf Grundlage des Berliner Straßengesetzes geprüft. Innerhalb öffentlicher Grünanlagen wird die Erlaubnis für Ausnahmegenehmigungen gemäß Grünanlagengesetz geprüft.

Frage 2
Ist es richtig, dass die 50Hertz Transmission GmbH zum Bau der Kabeldiagonale eine offene Baustelle vor der „Giraffe“ im Hansaviertel prüft, und die Klopstock- straße im Zuge dieser Arbeiten für 8 Jahre gesperrt werden muss?

Zu2.:

Das SGA wurde von 50Hertz bisher nur über seine Absicht informiert, einen Zwischenschacht an der Klopstockstraße innerhalb des Großen Tiergartens zu errichten. Jedoch wurden bisher weder die erforderlichen Anträge für Tunnel und Zwischenschacht, noch für die Baustellen im und am Hansaviertel gestellt. Daher kann das SGA zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Frage zu Verkehrssperrungen und der Bauweise nicht beantworten.

Frage 3
Wie ist der Stand der Genehmigung und welche Alternativen werden geprüft?

Zu 3.:

Das Vorhaben „380 kV Kabeldiagonale Berlin“ befindet sich noch nicht in der Genehmigungsphase. Der Baubereich im Hansaviertel wird durch die Lage des Schachtbauwerkes bestimmt, welches selbst nicht im Hansaviertel liegen wird.

Alternativen dazu können leider nicht im Rahmen der vom Vorhabenträger angestrebten Einzelgenehmigungen geprüft werden. Dazu wäre ein Planfeststellungsverfahren mit Untersuchung von Planungsvarianten und einer Gesamtabwägung erforderlich gewesen (vgl. Antwort zu 6.).

Frage 4
Welche Zwischenergebnisse zu dieser Prüfung liegen vor?

Zu 4.:

Siehe Antwort zu 3.

Frage 5
Wie wäre eine solche Baustelle mit dem Flächendenkmal Hansaviertel und dem Antrag des Senats zur Aufnahme des Hansaviertels und der Karl-Marx-Allee zur Eintragung auf der Weltkulturerbe-Liste vereinbar, wenn zugleich – zwischen 2020 und 2022 – über den 2. Versuch Berlins, auf die deutsche Tentativliste für das UNESCO-Weltkulturerbe zu kommen, entschieden wird?

 

Zu 5.:

Die Frage zur Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der Eintragung in die Weltkulturerbe- Liste kann zuständigkeitshalber von der Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen nicht beantwortet werden.

Anträgen auf Baustelleneinrichtungsflächen sind i.d.R. zu entsprechen, sofern nicht über- wiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Im Falle einer Antragstellung findet diesbezüglich eine intensive Prüfung statt.

Frage 6
Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Baustelle im Hansaviertel zu verhindern?

zu 6.:

Das Bezirksamt hatte mehrfach für dieses raumbedeutsame Vorhaben von über- regionaler Bedeutung ein Planfeststellungsverfahren gefordert.

Mit diesem öffentlich-rechtlichen Verfahren wäre unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit u.a. geklärt worden, ob die Baustelle im Hansaviertel unbedingt notwendig ist. Die Auswirkungen des Vorhabens wären für alle Betroffenen transparent.

Die Forderung des Bezirksamtes nach einem Planfeststellungsverfahren ist jedoch von der zuständigen Energieaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, mit Schreiben vom 30.11.2017 abgelehnt worden.

Da dem SGA derzeit noch keine Anträge auf Sondernutzung bzw. Ausnahmegenehmigung vorliegen, kann es das Bauvorhaben weder verhindern noch genehmigen.

Frage 7
Anwohner und Gewerbeeinrichtungen würden durch die Baustelle auf Jahre durch Sperrungen, Lärm und Schmutz belastet:

a)  Wie stark sind die Belastungen insbesondere mit Lärm und insbesondere auch in den höheren Stockwerken der anliegenden Gebäude (z.B. Giraffe) und ist dies mit einem gesunden Wohnen vereinbar?

b)  Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Gewerbeeinrichtungen, z.B. für die Restaurants Giraffe, Burger King und das Hotel Novotel keinen wirtschaftlichen Schaden nehmen?

Zu 7.:

Aussagen zur Belastung der Anwohner und Gewerbetreibenden durch Lärm und Sperrungen liegen noch nicht vor.

Am 02.03.2018 hatte der Vorhabenträger dem Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass eine „informelle“ Bürgerbeteiligung einer Bürgerinitiative im Hansaviertel stattgefunden hätte und Einvernehmen mit den Bürger*innen erreicht wurde. Gegen diese unabgestimmte und „selektive“ Öffentlichkeitsbeteiligung hatte das Bezirksamt bereits in dieser Besprechung Bedenken geäußert.

Das Bezirksamt wird – im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten – dafür Sorge tragen, dass die Belästigungen der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden auf das geringstmögliche Maß reduziert werden und dass ein transparentes Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und des zuständigen Ausschusses der BVV erfolgt.

a) Im Zuge einer Antragstellung wird das SGA entsprechende Unterlagen vom Bauherrn abfordern, die die zu erwartenden Belastungen darlegen.

b) Im Zuge einer Antragstellung wird das SGA den Vorhabenträger auffordern, sich direkt mit den Gewerbetreibenden abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

Fragesteller: Fraktion der SPD, Sonja Kreitmair

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