Anfragen in der BVV

1192/V - Notunterbringung der Carl-Kraemer-Grundschule auf Grund von Schimmel und Einsturzgefahr und (k)ein Ende in Sicht?

Drucksache 1192/V - Mündliche Anfrage

17.04.2018

Mündliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage:

1. Was wurde bzw. wird unternommen, um die Schule und die Eltern zeitnah zum Stand der (Bau- bzw. Reinigungs-)Maßnahmen und zur Dauer der Notunterbringung (jetzt voraussichtlich Mitte Mai) auf dem Laufenden zu halten?

Herr BzStR Spallek antwortet: „In allen Phasen der Sperrungen am, und letztendlich des Schulstandortes der Carl-Kraemer-Grundschule an der Zechliner Straße insgesamt, wurden die Schulleitungen und die Schulaufsicht unverzüglich durch das Schul- und Sportamt informiert. Auf zwei der Gesamtkonferenz wurden im Dezember 2017 sowohl das pädagogische Personal und die Elternvertretungen über die geplanten Maßnahmen vollumfänglich informiert. Zudem fand im Februar 2018, unter Beteiligung der für die Schule zuständigen Schulrätin und der Leiterin des Schul- und Sportamtes ein vierstündiger Informationsabend für alle Eltern der C-K-GS statt. Über alle Zwischenentscheidungen und die praktische Umsetzung der Maßnahme informierte die Schulleitung jeweils zeitnah die Eltern, bzw. mit Informationsschreiben. Am Tag der Entscheidung der temporären Unterbringung von 7 Schulklassen der C-K-GS im Gebäude der Brüder-Grimm-GS erfolgte nach einem langen Gespräch zwischen den Schulleitungen der beiden Schulen unter Beteiligung der Schulamtsleitung, eine gemeinsame Information des Kollegiums und der Elternvertretungen der Brüder-Grimm-GS. In der zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulamt in Abstimmung befindlichen Rückzugsplanung spielt auch die rechtzeitige Information der Eltern eine zentrale Rolle.“

2. Welche Lehren wurden aus der kurzfristig erfolgten Evakuierung und Notunterbringung der Schüler*innen der Carl-Kraemer-Grundschule gezogen?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Bezüglich der Planung und Durchführung des temporären Freiziehens eines ganzen Schulstandortes, das war es letztendlich leider, werden die Erfahrungen in den zurückliegenden Wochen und Monaten von Schulleitung, Schulaufsicht und Schulamt gemeinsam ausgewertet und für - hoffentlich nicht notwendige - analoge Maßnahmen zu einem Handlungsleitfaden zusammengefasst.“

3. Gibt es weitere Schulen im Bezirk, an denen sich die Notwendigkeit einer Evakuierung der Schüler*innen abzeichnet?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Zum jetzigen Zeitpunkt: Nein.“

Fragesteller der Fraktion der SPD, Svenja-Marie Linnemann

PDF


Mehr zu diesem Thema:


E-Mail-Abo

Bitte Mail-Adresse eingeben: