Anfragen in der BVV

1076/V - Wie geht es weiter mit dem Grundstück Pohlstraße 8-16

Drucksache 1076/V - Große Anfrage

13.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,


namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:


Im Jahr 2001 war das Grundstück Pohlstraße 8-16 vom Bezirk in den Liegenschaftsfond übergegangen mit der Absicht es für den späteren Bau einer Kita freizuhalten.
Die BVV hat auf Drucksache 2258/IV gefordert, sich gegenüber Senat und BIM dafür einzusetzen, dass dieses Grundstück wieder in bezirkliches Eigentum überführt wird und ferner Wege für den Erhalt des Fußballfeldes zu finden. In der Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwischenbericht) hat das Bezirksamt im Mai 2016 darüber informiert, dass der Umsetzung des Beschlusses der BVV noch offene Frage im Wege stünden, insbesondere mit Blick auf Herrichtung, Unterhaltung und Betreuung der Fläche. Ferner könne derzeit weder von einem Fußballplatz, noch von einem Bolzplatz die Rede sein.

1. Was hat das Bezirksamt seit dem Zwischenbericht unternommen um den Beschluss der BVV umzusetzen?

Vom Jugendamt wurde die Möglichkeit und Notwendigkeit der Rückübertragung des Grundstücks geprüft.
Die Fläche wird zur Zeit von der Jugendfreizeiteinrichtung Pohlstr. 8 in Kooperation mit anderen Jugendhilfe- und Schulträgern genutzt. Dort finden eine Vielzahl an sportorientierten Angeboten (z.B. selbstorganisierter Fußball), Ferienfreizeitangebote und Feste statt. Der Platz wird über den Träger Stadtteilverein Tiergarten Süd gepflegt.
Die dort stattfindenden Angebote sind in der Form und im Rahmen eines geschützten Raums nicht im Gleisdreieckpark möglich.
Regelmäßig wird der Platz von ca. 140 jungen Menschen mit 8 verschiedenen Kooperationspartner_innen genutzt.
Da der Platz weder ein offizieller Bolzplatz noch ein Fußballplatz ist, wird er nicht in das Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts oder des Sportamts übernommen. Das Quartiersmanagement Magdeburger Platz wurde verstetigt.
Das Jugendamt ist bereit, die Fläche in das Fachvermögen zu übernehmen. Der Stadtteilverein Tiergarten Süd mit der Jugendfreizeiteinrichtung Pohlstr. 8 würde seitens des Jugendamts für den weiteren Betrieb beauftragt werden.

2. Inwieweit hält das Bezirksamt noch an der Umsetzung fest und wenn nein, weshalb?

Das Bezirksamt hält an der Absicht, das Grundstück in das bezirkliche Vermögen zurückzuführen fest. Die Abt. Jugend, Familie und Bürgerdienste bereitet derzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage für das Bezirksamt vor. Die Beschlussfassung ist für den April 2018 vorgesehen.

3. Welche Alternativen Nutzungen werden ggf. derzeit durch wen erwogen und wie steht das Bezirksamt zu diesen Überlegungen? Unter Abwägung welcher Argumente ist es ggf. zu dieser Haltung gelangt?

Dem Bezirksamt liegt das Interesse einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft vor, das Grundstück zum Wohnungsbau zu nutzen.
Zur Teilfrage „Wie steht das Bezirksamt zu diesen Überlegungen?“, der Frage „Unter Abwägung welcher Argumente ist es ggf. zu dieser Haltung gelangt?“ sowie zu den Fragen 4, 5, und 6 bleibt die Erörterung der in der Antwort zur Frage 2 erwähnten Vorlage abzuwarten.

4. Sofern zutreffend: Welche konkrete Bebauung ist für das Grundstück oder eines Teils des Grundstücks geplant und wann wird mit Aufnahme und Abschluss der Bautätigkeit gerechnet?

5. Sofern eine teilweise Bebauung des Grundstücks geplant ist: Lässt sich dann auf dem Grundstück gleichwohl eine Fläche künftig für Jugendarbeit nutzen und wie sehen die Pläne dazu konkret aus?

6. Sofern dies nicht möglich ist: Wie steht das Bezirksamt zu der Auffassung, dass eine derartige Fläche im fraglichen Gebiet dringend benötigt werde und wo könne ggf. ein Ausgleich geschaffen werden?

Fragesteller der Fraktion der SPD, Andreas Hauptenbuchner

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