Anfragen in der BVV

0315/V - Spielhallenentwicklung

Drucksache 0315/V - Schriftliche Anfrage

12.02.2018

Sehr geehrte Frau Matischok-Yesilcimen,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie ist der Sachstand zur Spielhallenentwicklung im Jahr 2017 bezogen auf Neueröffnungen und Schließungen?

Neueröffnungen von Spielhallen gab es im Jahr 2017 keine.
Gemäß § 2 Abs. 2 Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG) nehmen Anträge, die nicht bis zum Ablauf der Ausschlussfrist nach Absatz 1 (05.07.2016) einschließlich der notwendigen Unterlagen nach § 3 bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, nicht am Sonderverfahren teil und werden nachrangig nach den allgemeinen Vorschriften des Spielhallengesetzes Berlin beschieden.

Bezüglich der Schließungen siehe Antwort zu Frage 2.

2. Wie viele Einrichtungen konnten durch Durchsetzung des sogenannten „Spielhallengesetzes“ geschlossen werden?

In 2016 gab es eine Abmeldung; in 2017 haben insgesamt 9 Spielhallen den Betrieb abgemeldet.

3. Wie viele Spielhallen wurden 2017 eröffnet?

Keine. Vgl. Antwort zu Frage 1.

4. Wie viele Kontrolleinsätze wurden durch das Ordnungsamt 2017 in Spielhallen durchgeführt?

Insgesamt wurden durch das Ordnungsamt 49 Spielhallen kontrolliert.

5. Wie viele Beanstandungen gab es?

Es wurden 18 Verstöße festgestellt.

6. Inwiefern gab es eine Zunahme bei Eröffnungen von „flankierendem“ Gewerbe (Cafes oder Imbissbetriebe mit Spielautomaten)?

Eine Zunahme von Gewerbeanmeldungen im gastronomischen Gewerbe ist nicht zu verzeichnen.
Mit Inkrafttreten der Novellierung der „Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV)“ werden ab 11.11.2014 bei erlaubnisfreien Gaststätten (ohne Alkoholausschank) Neuanträge auf Geeignetheitsbescheingungen für die Aufstellung von Geldspielgeräten abgelehnt; Geeignetheitsbescheinigungen, die vor Inkrafttreten der 6. Novelle der SpielV erteilt wurden, genießen Bestandsschutz.

7. Inwiefern gab es eine Zunahme bei Eröffnungen von Vereinslokalitäten/ Kulturvereinen ?

Vereinslokale/Kulturvereine sind per se keine Gewerbebetriebe. Statistische Aussagen hierzu kann das Ordnungsamt nicht treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan von Dassel

Bezirksbürgermeister

Fragesteller: Fraktion der SPD, Martina Matischok

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