Anfragen in der BVV

0320/V - Sportwiesen für den Breitensport, Nachfrage zur VzK 2510/V und zur Antwort des BA zur MA DS 0947/V

Drucksache 0320/V - Schriftliche Anfrage

12.02.2018

Sehr geehrte Frau Kraitmair,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1.)

Ist die Antwort auf DS 0947/V so zu interpretieren, dass sich im Fachvermögen Sport ausschließlich Flächen befinden, die voranging an den Vereinssport (und den Schulsport) zu vergeben sind?

Zu Frage 1.) Es trifft zu, dass die Antwort auf DS 0947/V so zu interpretieren ist, dass die im Fachvermögen Sport befindlichen (Sport) Flächen entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (§ 14 Absatz 2 Satz 1 Sportförderungsgesetz –SportFG und Nr. 4 Punkt (9) Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN 2010) vorrangig an den Schul- und Vereinssport vergeben werden.

Frage 2.)

Sieht das Sportamt sich als unzuständig für den Breitensport an und wenn ja, wer ist im Bezirksamt für den Breitensport insbesondere in öffentlichen Grünflächen zuständig?

Zu Frage 2.) Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für „Breitensport“ beim Sportamt Mitte.Alle Sportflächen die sich im Fachvermögen Schule und Sport befinden sind Teil einer öffentlichen Sportanlage (SportFG / § 2 Ziffer (3) und stehen daher auch dem Breitensport im Sinne des § 1 Ziff. (5) Sportförderungsgesetzes (SportFG) zur Verfügung.

Sollten bei dieser Anfrage mit dem Begriff „Breitensport“ eventuell nicht vereinsorganisierte einzelne Sportler oder Sportgruppen gemeint sein, kann auch dieser Personenkreis alle öffentlichen Sportanlagen im Bezirk Mitte nutzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gewünschte Nutzung bei der Vergabestelle des Sportamtes Mitte beantragt / angezeigt wird und entsprechend freie Kapazitäten auf der gewünschten Anlage vorhanden sind.

Die Zuständigkeit für öffentliche Grünflächen liegt beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Mitte. Inwieweit öffentliche Grünflächen dem „Breitensport“ zur Verfügunggestellt werden können wurde bereits mit der schriftlichen Anfrage 0271/V vom SGA beantwortet.

Frage 3.)

Das BA hat in seiner Antwort auf die Mündliche Anfrage auf DS 0947/V dargelegt: „DieSportverwaltung setzt sich jedoch weiterhin in Abstimmung mit dem Fachbereich Unterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes dafür ein, dass auf hierfür
geeignete und als Spiel- und Liegewiese ausgewiesenen Flächen durch eine möglichst optimale Pflege der Wiesen eine sportliche Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird.“

Zu a.)

a. Welche Flächen im Bezirk Mitte sind als Spiel- und Liegewiese geeignet und hierfür ausgewiesen? Bitte auch die Größe der Flächen angeben!

Im SGA nur die Schillerwiese im Volkspark Schillerpark mit ca.40.000 m2 (4ha) und bedingt die Ballsportwiese Rehberge ca. 12.000 m2 Fläche ungenau definiert, uneben und mit Baumbestand.

b. Weshalb war Catcherwiese nicht geeignet und wurde zu einer geschützten Langgraswiese mit Hochstauden umgewandelt?

Zu b.) Warum die Catcherwiese nicht geeignet war, ist in der DS 0947/V bereits ausführlich dargelegt. Die Umwandlung zu einer Langgraswiese erfolgt im Rahmen der Biodiversität, da es diesen Lebensbereich im Landschaftsschutzgebiet Rehberge bis dahin nicht gab.

c. Gibt es einen Ersatz im Bezirk Mitte für diese und evtl. auch andere umgewandelte Wiesen? Bitte auch die Größe der betroffenen Flächen angeben.

Zu c.)

Generell dienen die Rasenflächen in den Grün- und Erholungsanlagen, wie der Name schon sagt, der Erholung. Gem. §6 Abs. 2. im Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz –GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) geändert durch Art. XLVIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260),§ 27 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391) und § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S.2424), sind Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet.

Außer den unter 3a genannten Flächen sind dem Straßen- und Grünflächenamt keine weiteren bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat

Fragesteller: Fraktion der SPD, Sonja Kreitmair

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