Anfragen in der BVV

0335/V - Sanierung der Flächen an der Leipziger Straße – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 0099/V

Drucksache 0335/V - Schriftliche Anfrage

12.03.2018

Sehr geehrte Frau Kreitmair,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1
Ist es richtig, dass die in der Antwort 0099/V dargestellte Ausschreibung wegen unangemessenen hoher Preise aufgehoben werden musste?

Ja, das ist richtig.

Frage 2
Wann ist die erneute Ausschreibung der Arbeiten zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes für die Grünflächen auf der nördlichen Seite der Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße erfolgt?

Die neue Ausschreibung wurde am 15.02.2018 auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bekanntgemacht.

Frage 3
Hat es eine veränderte Ausschreibung, z.B. mit reduziertem Leistungsumfang, gegeben und wenn ja, wie sichert das Bezirksamt die komplette Umsetzung des Konzeptes?

Nein, einen reduzierten Leistungsumfang hat es nicht gegeben, nur Inhalte von Leistungspositionen wurden geändert.

Frage 4
Mit welchem Ergebnis wurde die Ausschreibung abgeschlossen?

Der Vergabevorgang kann noch nicht abgeschlossen werden, da abermals kein wirtschaftliches Angebot zur Submission am 08.03.2018 abgegeben wurde.

Frage 5
Wann werden die Arbeiten aufgenommen und wie gestaltet sich der weitere Zeitplan?

Eine Aussage zum Baubeginn und Zeitplan der Maßnahme kann erst getroffen werden, wenn eine Entscheidung vom Fördermittelgeber hinsichtlich der Erhöhung der fehlenden Fördermittel oder zur Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Ablehnung des Mehrkostenantrages getroffen wird.

Frage 6
Wie gedenkt das Bezirksamt die Anwohner*innen über den Stand der Arbeiten und den weiteren Fortgang zu informieren?

Es gibt einen kontinuierlichen Kontakt zwischen dem Fördermittelgeber SenStadtWohn, dem Straßen- und Grünflächenamt und der Interessengemeinschaft Leipziger Straße.
Sofern alle Kriterien für eine Auftragserteilung der Bauleistungen erfüllt sind, erfolgt eine Pressemitteilung zum Baubeginn. Nach Baubeginn werden auf einem Bauschild u.a. Angaben zu den Bauabschnitten und der Bauzeit vermerkt sein.

Frage 7
Woraus ergibt sich der in der Antwort zu 0099/V angegebene hohe Arbeits- aufwand von insgesamt 2,17 Stunden, darunter einer Stunde des höheren Dienstes, wenn es sich bei der Anfrage nur um eine Auskunft zum Sachstand handelt, und die Arbeiten zur Ausschreibung und Durchführung der Maßnahme nicht dem Fragerecht zugeordnet werden können?

Der Aufwand für die Beantwortung dieser Anfrage wurde auf Grundlage der real benötigten Zeit der Beteiligten für die Beantwortung ermittelt. Informationen zu bestimmten Sachständen müssen teilweise, je nach Situation, ausschließlich zur Beantwortung der Anfragen ermittelt werden. Sie liegen nicht zu jedem Zeitpunkt zur Weiterleitung vor. Arbeiten zur Ausschreibung und Durchführung der Maßnahme sind in dem angegebenen Aufwand nicht enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

Fragesteller: Fraktion der SPD, Sonja Kreitmair

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