Anfragen in der BVV

0317/V - Bebauung des Grundstücks Koloniestraße 102, 13359 Berlin

Drucksache 0317/V - Schriftliche Anfrage

12.02.2018

Sehr geehrter Herr Gün,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wer ist Eigentümer des Grundstücks?

Zu 1.
Eigentümerangaben werden nicht veröffentlicht.

2. Liegt für die auf dem o.g. Grundstück begonnenen Bauarbeiten eine Baugenehmi- gung vor? Wenn ja:

  1. Wann wurde diese erteilt?

  2. In welcher Art und Funktion soll das Gebäude genutzt werden? Bitte weiterhin um

    Angabe aller Daten, die sich aus der Baugenehmigung ergeben.

Zu 2.
Es wurde am 30.06.2017 eine Mitteilung über die Freistellung gefertigt.
Auf dem Grundstück Koloniestr. 102-103 besteht ein Produktionsbetrieb zur Herstellung von Lebensmitteln. Zugelassen wurde der Neubau einer zweigeschossigen Lagerhalle ohne Un- tergeschoss in Verbindung mit dem Bestandsgebäude.

3. Wurde ein Interessenkonflikt mit den benachbarten Nutzern der Kleingartenanlage Holzweg geprüft und abgewogen, insbesondere derer, deren Grundstücke nach Fer- tigstellung des Gebäudes im Schatten liegen werden?
a) Sind seitens des Bauträgers oder des Bezirksamts Kompensationen für die sich aus dem Bau ergebenden Nachteile und Beeinträchtigungen geplant?

Zu 3.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes III-114-2 und ist dort als Gewerbegebiet festgesetzt. Das zulässige Maß der Nutzung ist als die Höhe baulicher Anlagen mit einer Traufhöhe von 14,0m über Gehweg festgesetzt, die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8, die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 2,4. Es ist die geschlossene Bau- weise festgesetzt.
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Ge- werbebetrieben (§8 Abs. 1 BauGB). Entsprechend der geltenden Baunutzungsverordnung sind im Gewerbegebiet Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe zulässig (§8 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

Die städtebaulichen Kennwerte werden durch das Vorhaben nicht überschritten; die Bebau- ungstiefe wird nicht überschritten. Gemäß Baubeschreibung vom 26.05.17 soll das Flachdach eine extensive Dachbegrünung erhalten.
Das geplante Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes III-114-2.

Mit freundlichen Grüßen

Ephraim Gothe

Fragesteller: Fraktion der SPD, Fevzi Gün

PDF

 


Mehr zu diesem Thema:


E-Mail-Abo

Bitte Mail-Adresse eingeben: