Drucksache 1024/V
13.02.2018
Das Bezirksamt wird ersucht, gegen die erneute Werbung des Wettbüros Sjbet in 13353 Berlin, Brüsseler Straße 3 vorzugehen.
Das Wettbüro hat erneut eine genehmigungspflichtige Sondernutzung umgangen und einen Apothekenmast für sich genutzt, was erstaunlich ist wenn u. a. das Ordnungsamt den Bezirk durchstreift.
Begründung:
Die Werbung stellt einen Aufforderungs- bzw. Anreizcharakter zum Wetten dar und stört sichtbar das Straßenbild. Es ist der zweite Versuch die Sondernutzungsgebühr zu umgehen. Ggf. ist ein Ordnungsgeld zu erteilen.
Fraktion der SPD, Matischok