Unsere Anträge in der BVV

1181/V - Transparenten Beratungsprozess zur Investitionsplanung 2019- 2023 rechtzeitig vorbereiten

Drucksache 1181/V

10.04.2018

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV – bei Bedarf nach Beratung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen – einen Zeitplan vorzulegen, wie der „Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2019-2023“ so rechtzeitig in den Ausschüssen der BVV beraten werden kann, damit Rückmeldungen aus den Ausschüssen noch aufgenommen und eingearbeitet werden können und die BVV über eine möglicherweise geänderte VzB tatsächlich vor der Einreichung der Anmeldungen bei der Senatsverwaltung beschließen kann.

Soweit Unsicherheiten beispielsweise mit Blick auf notwendige Beschlussfassungen des Senats bestehen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit unmittelbar nach erfolgter Beschlussfassung des Senats über die Finanzplanung von Berlin von 2018 bis 2022 die Finalisierung des Entwurfs abgeschlossen werden kann und ein Eintritt in den Beratungsprozess ermöglicht wird. Teil der geeigneten Maßnahmen kann es sein, mit Szenarien und Priorisierungen zu arbeiten.

Der BVV ist über den beabsichtigten Fahrplan bis zur BVV im Juni 2018 zu berichten.

Begründung:


Nach § 31 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind durch die Bezirke Anmeldungen einzureichen.
In der Investitionsplanung wird getrennt nach den Positionen der Finanzplanung aufgeführt, welche Investitionen das Land Berlin (und damit auch der Bezirk Mitte) im Baubereich und als Investitionsbeschaffungen plant. Die Einzelmaßnahmen werden in die Doppelhaushaltspläne eingearbeitet. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG entscheidet die BVV über den Bezirkshaushaltsplan und damit einhergehend auch explizit nach Nr. 8 über die bezirklichen Anmeldungen zur Investitionsplanungen.
Ein solcher Beschluss ist jedoch nur möglich, wenn eine rechtzeitige Beratung gewährleistet ist. Eine solche rechtzeitige Beratung war beim zurückliegenden Entwurf (für den Zeitraum 2017-2021) jedoch nicht möglich, weshalb die Vorlage zur Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses vom 4.7.2017 als in der Sache erledigt votiert wurde. Damit konnte den Vorschriften über die Beteiligung und Beschlussfassung der BVV nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Dies ist für die Zukunft zu vermeiden. Eine entsprechende Beteiligung soll durch frühzeitige Planung des Beratungsprozesses sichergestellt werden.

Fraktion der SPD, Matischok, Hauptenbuchner

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