Unsere Anträge in der BVV

1116/V - Die Integration von statusgewandelten Flüchtlingshaushalten in den Wohnungsmarkt ist Pflicht und nicht Kür

Drucksache 1116/V

13.03.2018

Das Bezirksamt wird ersucht,


gemeinsam mit dem Senat im Bezirk Mitte ausreichend Unterkünfte und Wohnungen bereit zu stellen, um einen angemessenen Anteil der Flüchtlinge in Berlin in den Wohnungsmarkt integrieren zu können. Hierbei sollen für neue Unterkünfte folgende Prämissen gelten:

  • Bei Neubau wohnungsähnliche Bautypologien statt Unterkünften

  • Maximal 250 Plätze pro Standort

  • Gemischten Belegungskonzepten ist der Vorzug zu geben

  • Die Vermittlung in den regulären Wohnungsmarkt ist als vorrangiges Ziel

    mitzudenken

Begründung:

Die eigenen vier Wände sind ein entscheidender Schritt in die Selbstständigkeit und daher Pflicht für die erfolgreiche Integration der Geflüchteten. Der Senat hat in einer Vorlage im Februar 2018 pro Bezirk 2 MUF mit je 500 Plätzen vorgeschlagen. Dieses Konzept ist entsprechend den oben genannten Prämissen weiter zu entwickeln, wobei die Zahl „1000 Plätze“ erfüllt werden soll. Ferner ist in einem gesamtstädtischen Mengenmodell darzustellen, mit wie vielen Flüchtlingen jährlich neu zu rechnen ist, wie hoch die Kapazität an Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sein muss und wie hoch die Vermittlung in den normalen Wohnungsmarkt sein muss, um genügend Plätze in den Unterkünften für die Neubelegung frei zu machen. Hierbei ist sind auch die Kosten der Unterbringung den Mietkosten in Wohnungen gegenüberzustellen.

Fraktion der SPD, Matischok, Draeger

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