Unsere Anträge in der BVV

1176/V - Spielplätze wirklich realisieren und instand halten II

Drucksache 1176/V

10.04.2018

 

Das Bezirksamt wird ersucht,


- bei allen Bauprojekten zu erfassen, ob ein privater Spielplatz nach § 8BauO errichtet

werden muss und eine jederzeit aktuelle Liste dieser Spielplätze zu führen,
- im Internet eine Seite einzurichten, in der auf die Verpflichtung privater Bauherren zur Errichtung und Instandhaltung von Spielplätzen hingewiesen wird, und den Bewohnerinnen evtl. betroffener Häuser die Möglichkeit zu geben, sich an die zuständige Stelle zu wenden

und evtl. Beschwerden melden zu können,
- ein Verfahren der Verwaltung zu entwickeln, um die Herstellung, Überwachung und

Instandhaltung dieser Spielplätze dauerhaft zu gewährleisten,
- der BVV zu berichten, welche Kosten bzw. welcher Personalbedarf entsteht, um eine

solche Überwachung zu realisieren.
Das Bezirksamt wird desweiteren ersucht, über die Erfahrungen des Bezirks mit der AV Notwendige Kinderspielplätze zu berichten.
Die BVV erwartet den Bericht des Bezirksamtes bis zum 1. Dezember 2018 und eine regelmäßige Information in der Spielplatzkommission der BVV.

Begründung:


Das Bezirksamt hat in verschiedenen Drucksachen (z.B. VzK zu Drs. 2691/IV) bzw. in den Sitzungen der Ausschüsse der BVV dargelegt, dass eine Ablöse der Verpflichtungen von Bauherren nach § 8 BauO nur in Ausnahmefällen für den Bezirk Mitte akzeptiert werden kann. Diese Argumentation ist nachvollziehbar.
Umso mehr ist sicherzustellen, dass die Verpflichtungen privater Bauherren zur Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen auf privaten Grundstücken auch eingehalten werden. Das Bezirksamt hat dargelegt, dass es mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, der BVV mitzuteilen, auf welchen Grundstücken private Spielplätze angelegt wurden (Antwort des BA auf GA auf GA 2421/IV). Dies ist aber erforderlich, um eine zielgerichtete Kontrolle dieser gesetzlichen Verpflichtungen zu ermöglichen und es Betroffenen zu ermöglichen, auf die Einhaltung der Verpflichtungen zu drängen. Die in den Behörden geführten Informationen sind zum Beispiel aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes auch privaten Interessenten (z. B. Mietern) zugänglich.

 

Es ist der BVV und den Betroffenen nicht zumutbar, solche Informationen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes beschaffen zu müssen; ein solches Verfahren würde die Verwaltung im Übrigen noch stärker belasten. Eine Webseite, mit der die Bewohner*innen von Berlin Mitte über den Sachverhalt informiert werden und ihnen die Gelegenheit zu Hinweisen auf nicht instand gehaltene Spielplätze gibt, könnte die Überwachung zudem erleichtern.
 

Die AV Notwendige Kinderspielplätze vom 16. 01.2007 ist mit Ablauf des 28.02.2018 außer Kraft getreten. Bis zu einer neuen AV sind die Regelungen im Sinne der Selbstbindung der Verwaltung aber weiter anzuwenden. Dabei ist zu vermuten, dass die darin enthaltenen Regelungen, insbesondere die Kostenansätze, zumindest zum Teil überholt sind und einer Anpassung bedürfen. Ein Bericht des BA zu den Erfahrungen mit der AV soll dies beleuchten und könnte evtl. Anlass geben, gegenüber dem Senat auf eine Novellierung der AV Notwendige Kinderspielplätze zu drängen.

Bemerkungen:


Vorliegender Antrag wurde im Wesentlichen bereits als Drs. Nr. 0494/V am 13.06.2017 in der BVV Mitte eingebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne hat der BVV am 28.06.2017 einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen. Im Jugendhilfeausschuss wurde der Antrag anberaten, fälschlicherweise aber dann für erledigt erklärt. Er wird hiermit erneut eingebracht.

 

Fraktion der SPD, Matischok, Kreitmair

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