Habersaathstraße – Vereinbarung abgeschlossen, Lösung nicht in Sicht

Veröffentlicht am 28.06.2022 in Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 28. Juni 2022

 

In der Habersaathstraße 40-48 stehen seit Jahren die meisten der über 100 Wohnungen aus spekulativen Gründen leer. Der Investor plant, die Gebäude abzureißen und neu zu bauen – wahrscheinlich ausschließlich Eigentumswohnungen. Die leerstehenden Wohnungen sind in einem guten Zustand und bewohnbar. 

 

Der Bezirk hat bislang die Genehmigung zum Abriss verweigert, wogegen die Eigentümer schon länger juristisch vorgehen. Nicht ganz zu Unrecht befürchtete der Bezirk, aus diesem Verfahren als Verlierer hervorzugehen. Man war deshalb auf Kompromisssuche, um wenigstens für einen Teil der neu entstehenden Wohnungen eine Preisbindung und Garantien für die Alt-Mieter:innen zu erreichen.

 

„Leider mussten wir auch hier feststellen, dass das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz nicht ausreicht, um ein Geschäftsmodell rechtssicher zu verhindern, welches intakten und günstigen Wohnraum vernichtet und bisherige Mieter:innen verdrängt“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden Susanne Fischer und Dorothea Riedel „Das Zweckentfremdungsverbot muss daher dringend verschärft werden.“

 

Das Bezirksamt hat heute mit den Eigentümern eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Bedingungen für die Erteilung einer Abrissgenehmigung formuliert, um den Rechtsstreit zu beenden. Schon vorab hatte sich aber abgezeichnet, dass die Mieter:innen die Vereinbarung ablehnen. 

 

Die SPD-Fraktion Mitte hätte sich gewünscht, schon früher über Inhalte der Vereinbarung informiert worden zu sein. Die Vereinbarung ist nun abhängig von der Zustimmung der Mieter:innen. „Wenn diese jetzt ablehnen, sind wir keinen Schritt weiter gekommen. Es ist bedauerlich, dass die Mieter:innen nicht im Voraus stärker einbezogen und informiert werden konnten.“

 

Die beiden Fraktionsvorsitzenden bedauern zudem, dass die Vereinbarung den Verbleib der bislang geduldeten ehemaligen Obdachlosen in ihren Wohnungen bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht ausreichend absichert. 

 
 

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