Gericht weist Klagen gegen Zweckentfremdungsverbotsverordnung zurück – die SPD-Fraktion-Mitte begrüßt das ausdrücklich.

Veröffentlicht am 10.06.2016 in Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 8. Juni eine Klage von einigen Betreibern von Ferienwohnungen in Berlin zurückgewiesen und damit die sogenannte „Zweckentfremdungsverbotsverordnung“ als mit der Verfassung vereinbar beurteilt.

„Das ist ein deutliches Zeichen,“ freut sich Martina Matischok, SPD-Fraktionsvorsitzende in der BVV Mitte, und ergänzt: „Wir hatten bereits im Januar und Februar 2013 Anträge (DS 0699/IV und 0747/IV) in die BVV gebracht, mit denen das Bezirksamt ersucht wurde, sich auf eine entsprechende Verordnung vorzubereiten und zu prüfen, wo und wann in Mitte ein solches Verbot angewendet werden könnte.“

Gerade Mitte ist ein Schwerpunkt von Zweckentfremdung zur Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Nutzung durch Besucher und Besucherinnen der Stadt. Das Bezirksamt rechnet in Mitte mit etwa 4 – 5.000 Ferienwohnungen, wovon nur ein geringer Teil offiziell gemeldet wurde.

„Wir brauchen in Berlin jede Wohnung, gerade und besonders in Mitte,“ fordert Martina Matischok fest und ergänzt: „Abgesehen davon zerstören Ferienwohnungen Kieze und lassen die Ursprünglichkeit und Attraktivität verkümmern – weswegen ja viele Touristinnen und Touristen überhaupt dorthin kommen. Die Anwohnerinnen und Anwohner dürfen sich nicht als Gäste im eigenen Kiez fühlen!“

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