Gedenktag: Für Kinderrechte

Veröffentlicht am 20.11.2013 in Jugend

„Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November 2013“

Anlässlich des „Internationalen Tages der Kinderrechte“ informiert die SPD Fraktion der BVV – Mitte über Hintergründe und Umgang mit Rechten zum Schutz und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen und im Bezirk Mitte von Berlin.

Der 20. November 2013 ist der internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wurde im Jahr 1989 von der Generalversammlung der vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention von 191 Staaten ratifiziert, die allen Kindern weltweit in 54 Artikeln die gleichen Rechte garantiert. Nach den UN-Konventionen sind Kinder all die Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, so also auch die Jugendlichen.

Es handelt sich dabei um das Recht auf

Gleichheit,

Gesundheit,

Bildung,

elterliche Fürsorge,

Meinungsäußerung, Information und Gehör,

Privatsphäre und persönliche Ehre,

Schutz im Krieg und auf der Flucht,

Schutz vor Ausbeutung und Gewalt,

Spiel, Freizeit und Ruhe,

Betreuung bei Behinderung.

Die Rechte wurden u. a. in Deutschland durch entsprechende Gesetzgebung rechtlich garantiert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch, im Sozialgesetzbuch Achtes Buch, im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Jugendschutzgesetz sind beispielsweise Kinder- und Jugendrechte verankert.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin wurden Kinderrechte in die Verfassung im Artikel 13 Absatz 1 aufgenommen: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Die SPD fordert seit Jahrzehnten die direkte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, um Kinder als Träger eigener Rechte explizit hervorzuheben. Die Aufnahme ins Grundgesetz scheiterte bislang an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die Begründung der Ablehnung, Kinderrechte seien in den Menschenrechten bereits berücksichtigt und müssen daher nicht gesondert aufgeführt werden, reicht aus unserer Sicht eben nicht aus. Wir wollen nach wie vor Kinderrechte als solche im Grundgesetz extra erfasst sehen. Die SPD-Fraktion der BVV – Mitte hat darauf allerdings keinen direkten Einfluss. Überzeugungsarbeit in den eigenen Reihen der dafür verantwortlichen SPD Abgeordneten im Bundestag und der SPD geführten Länder im Bundesrat ist nicht erforderlich. Wir stimmen in unserer Forderung überein.

Schutzrechte für Kinder- und Jugendliche gibt es einige. Dennoch kommen Missstände auch hierzulande vor.

Es muss noch viel getan werden, um alle Kinder und Jugendliche u. a. vor Gewalt zu schützen, ihnen Chancengleichheit im Bildungsbereich zu gewährleisten und Freizeit und Ruhephasen zu garantieren.

Es gelingt vielerorts nicht, die Belange von Kindern und Jugendlichen frühzeitig bei Planungen z. B. im Städtebau, im Verkehrsbereich oder bei der Gestaltung von Erholungs- und Freizeitangeboten im öffentlichen Raum (Parkanlagen, Spielplätze, Sportplätze) zu berücksichtigen.

Was wir als Bezirksverordnete der SPD-Fraktion Mitte tun können, ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen durch unser Handeln in entsprechender Handhabung der vorhandenen Gesetzgebung zu forcieren, darauf zu achten, dass der Schutz im Bezirk Mitte gewährleistet wird und Kinder und Jugendliche am Verwaltungshandeln im Bezirk Mitte beteiligt werden.

Eine Aufgabe des Jugendamtes Mitte ist es, der Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder entgegen zu wirken.

Kinderschutz wird im Bezirk durch die verschiedensten Beratungseinrichtungen, Krisendienste und Kinder- und Jugendnotdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind, gewährleistet.

Anschriften & Informationen zum Kinderschutz:

http://www.berlin.de/ba-mitte/org/jugendamt/kinderschutz.html

Eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Belangen, die durch das Bezirksamt Mitte von Berlin umgesetzt werden, soll auf den Weg gebracht werden, um die Beteiligungsrechte zu stärken. Aber schon jetzt werden Kinder- und Jugendliche in Entscheidungen über das Kinder- und Jugendbüro miteinbezogen.

Wir haben den Jugendstadtrat Ulrich Davids gefragt, welche Beteiligungsrechte es im Bezirksamt Mitte bereits gibt, welche auf den Weg gebracht werden und wie der Umsetzungsstand ist.

Wir bedanken uns bei Herrn Davids und dem Kinder- und Jugendbüro Mitte für die umfangreiche Antwort, die der Anlage zu entnehmen ist.

Martina Matischok

 
 

E-Mail-Abo

Bitte Mail-Adresse eingeben: