Die Sanktionen im SGB II und das Jobcenter Mitte

Veröffentlicht am 04.12.2019 in Soziales

SPD-Fraktion Mitte: Urteil des Verfassungsgerichts möglichst großzügig auslegen!

 

Die SPD-Fraktion Mitte setzt sich dafür ein, dass die Jobcenter schnell und großzügig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang November umsetzen. Es hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die bisherige Praxis der Sanktionen bei Pflichtverletzungen so nicht fortgeführt werden darf.

 

Zwar sind Mitwirkungspflichten grundsätzlich in Ordnung, aber besonders harte Sanktionen, die starre Dauer und der fehlende Ermessensspielraum der Jobcenter wurden vom Gericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gerügt. 

 

Bis zu einer Neuregelung durch den Bundestag ist die bisherige Praxis sofort zu ändern. Die SPD-Fraktion appelliert an die Jobcenter, die Spielräume aus dem Urteil im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Insbesondere sollen auch die - vom Urteil nicht erfassten - jungen Menschen unter 25 Jahren keine verschärften Sanktionen mehr erhalten. Dies ist wichtig, da diese bislang beim ersten Regelverstoß bereits vollständig ihren Regelsatz verloren haben und bei einem zweiten Verstoß innerhalb von 12 Monaten sogar die Kosten der Unterkunft. 

 

Deshalb ist die bisherige Sanktionierungsregelung nach dem Verfassungsgerichtsurteil für den sozialpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Hauptenbuchner, so nicht mehr haltbar: „Wir sollten hier auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und kontraproduktiv hohe Strafen. Das Existenzminimum war für diese überhaupt nicht mehr gegeben und viele Jugendliche sind so aus dem Hilfesystem herausgefallen - im schlimmsten Fall wurden sie sogar obdachlos. Dies muss jetzt endlich ein Ende haben. Das Urteil bildet die Grundlage dafür.“  

 

Bis eine Neuregelung vorliegt, dürfen nach Ansicht der SPD-Fraktion Mitte die Jobcenter nicht alleine gelassen werden. Eine Unsicherheit bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern sollte tunlichst vermieden werden. „Wir müssen das Jobcenter Berlin-Mitte darin bestärken, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen und den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im Interesse der Leistungsberechtigten möglichst großzügig auszulegen“, so Andreas Hauptenbuchner. Vor diesem Hintergrund legte die Fraktion nun einen Antrag (Drucksache 2163/V) vor, der in der BVV Mitte auch die Unterstützung bei den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke findet.

 

Und darum geht es: Ab sofort sind beim Jobcenter Mitte auf mehrfache Sanktionen aufgrund von Pflichtverletzungen zu verzichten. Die Minderung des Regelbedarfs wegen wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten darf 30 Prozent nicht übersteigen. Insbesondere sogenannte Totalsanktionen bzw. Kürzungen der Kosten der Unterkunft sind damit nicht mehr zulässig. Angst vor Obdachlosigkeit wegen Sanktionen sollte niemand mehr haben müssen. 

 

Erschienen in der Berliner Woche, 4.Dezember 2019

 
 

E-Mail-Abo

Bitte Mail-Adresse eingeben: