Der lange Weg der Ungewissheit zur Planungssicherheit für die Märchenhütte im Monbijoupark.

Veröffentlicht am 23.11.2016 in Fraktion

Auf Initiative der SPD-Fraktion hat die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0176/IV):

„Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, den Kulturstandort Hexenkesselhoftheater und Märchenhütten im Monbijoupark dauerhaft zu sichern. Das Bezirksamt möge gemeinsam mit dem Betreiber Hexenkessel & Strand GmbH sowie den zuständigen Ämtern und Stellen hierfür ein tragfähiges Konzept entwickeln. In diesem Sinne sollen alle Möglichkeiten der baurechtlichen, planungsrechtlichen und widmungsrechtlichen Sicherung geprüft und die erforderlichen Schritte eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die vermögensrechtlichen Fragen wie die Zuordnung zum Fachvermögen sowie Miet-, Pacht- und Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Auf dieser Grundlage soll ein tragfähiges Pachtverhältnis mit der Hexenkessel & Strand GmbH abgeschlossen werden. Der Erhalt der Bunkeranlage dient vorrangig der Standortsicherung für das Hexenkesselhoftheaters und der Märchenhütten sowie der Schaffung einer öffentlichen barrierefreien WC-Anlage durch die Betreiber der Märchenhütten und des Hexenkesselhoftheaters. Darüber hinaus sollen die Flächen der Bunkeranlage als Lager sowie für technische und soziale Infrastruktur für das Hexenkesselhoftheater und die Märchenhütte nutzbar sein.“

Das Bezirksamt gab aufgrund des BVV-Beschlusses ein Gutachten zur planungsrechtlichen Einordnung des Betriebs des Monbijoutheaters im Monbijoupark in Berlin-Mitte in Auftrag.

Das Gutachten vom 25.02.2016 bestätigt die Möglichkeit der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Weiter heißt es nach dem Gutachten, dass jeder Bebauungsplan durch ein förmliches Verfahren geändert werden kann. Ob und welche Änderungen inhaltlich möglich sind, hänge im Wesentlichen davon ab, ob es für die beabsichtigte Festsetzung eine Rechtsgrundlage gibt, und ob die beabsichtigte Änderung dem Abwägungsgebot standhält.

Am 19.04.2016 erfolgte die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit dem BA-Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans I-57-1 „Monbijoutheater“.

Am 11.05.2016 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass gegen die Absicht, den Bebauungsplan unter Änderung aufzustellen, aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen bei den dargelegten Planungszielen keine Bedenken bestehen.

Mit Bescheid vom 20.05.2016 erfolgte die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB i. V. m. § 68 BauO Bln für die befristete Errichtung von baulichen Anlagen für den Theaterbetrieb. Der städtebauliche Vertrag wurde möglich, weil eine Abweichung vom Bebauungspülan städtebaulich vertretbar ist.

Am 10.06.2016 erfolgte die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Hieran schließt sich das weitere Verfahren an, wenn die Äußerung zu einer Änderung der Planung führt. Das Bezirksamt Mitte holt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung ein.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird nun vorbereitet.

Über den weiteren Fortgang der Planung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird die BVV zu gegebener Zeit informiert.

Der Kenntnisnahme vom 03.11.2016 ist der lange Weg vom Beschluss zur beabsichtigten Beschluss-Umsetzung zu entnehmen. So viele Jahre dauerte nunmehr der Vorgang und noch ist keine Planungssicherheit geschaffen worden, wenn auch derzeit alles auf einen positiven Ausgang hindeutet.

Dennoch heißt es erstmal weiter warten, was nicht bedeutet auf das Schauspiel im Monbijoupark verzichten zu müssen.

Seit dem 5. November 2016 ist wieder Märchenhüttenzeit!

Die Aufführungen in den beiden Hütten „Jacob“ und „Wilhelm“ werden wieder viele Begeisterte in den Monbijoupark locken. Mich trieb es heute in die Wilhelmhütte zu "Hänsel und Gretel" und "Kaiser Trojan".

Applaus, Applaus…………….

Ja für Planungssicherheit und damit Erhalt der Märchenhütten ist die richtige Entscheidung. Wer noch überzeugt werden muss, sollte sich das Schauspiel im Monbijoupark nicht entgehen lassen.

 

 
 

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