Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Kreative

Veröffentlicht am 19.08.2020 in Wirtschaft

 

Unterstützung durch den Bezirk

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung begleitet Unternehmen in dieser schwierigen Situation, stellt alle relevante Informationen zusammen, berät zu Unterstützungsangeboten wie auch zur Eindämmungsverordnung.

 

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Moabit hat der Bezirk Mitte ein Matching-Programm entwickelt, in dem Unternehmen mit Erfahrungen, Kenntnissen und erfolgreicher Fördermittelumsetzung solchen helfen, die „Hilfe auf Augenhöhe“ benötigen.

 

Eine Übersicht über Hilfen für Unternehmer wurde auf der Internetseite der bezirklichen Wirtschaftsförderung zusammengestellt. Diese wird tagesaktuell gehalten und sukzessive um weitere Angebote und Maßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird auf dieser Seite auf eine Auswahl von erfolgreichen Onlineshops und die Möglichkeit, Gutscheine zu verkaufen, hingewiesen.

 

Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln

Die Berliner Soforthilfen I, II und IV (für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich), die sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammensetzten, sind mittlerweile ausgelaufen.

Neu: Ganz neu aufgelegt wurde jetzt eine Soforthilfe IV 2.0. Über dieses Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind, können Unternehmen mit mind. 2 Beschäftigten Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden. Die Antragstellung für die Soforthilfe IV 2.0 ist vom 31.08.2020 9:00 Uhr bis 04.09.2020 18:00 Uhr ausschließlich online bei der Investitionsbank Berlin möglich.

Neu: Eine Soforthilfe Gewerbemieten, ein Zuschussprogramm für besonders hart von der Corona-Krise betroffene Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten bietet Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020. Antragstellung noch bis 16.10.2020 möglich.

Um den Berliner Mittelstand gezielt zu unterstützen läuft seit 18. Mai 2020 die Soforthilfe V, welches der Senat für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten aufgelegt hat. Derzeit stehen im Rahmen dieses neuen Programms 75 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Soforthilfe V ergänzt den Schnellkredit der KfW aus den Bundesprogrammen.

 

Die Soforthilfe V kann für die betrieblich verursachten Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten wie z. B.

 

  • gewerbliche Mieten oder Pachten
  • Leasingsaufwendungen

eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.

 

Für Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie / Hotellerie / Tourismus können grundsätzlich betrieblich verursachte Verbindlichkeiten für bis zu 6 Monate maximal jedoch bis zum 31.12.2020 geltend gemacht werden.

 

Wie wird gefördert?

 

  • Der Zuschuss wird nachrangig zu etwaigen Darlehen wie dem KfW-Schnellkredit gewährt.
  • Sofern Ihr Unternehmen bereits einen KfW-Schnellkredit beantragt hat, kann ein Tilgungszuschuss i. H. v. bis zu 20% der Darlehenssumme beantragt werden. Die Registrierung für das Antragsverfahren ist ab 18.05.2020 im Antragsformular für den Zuschuss ebenfalls möglich. Sollte Ihr Antrag auf einen KfW-Schnellkredit noch nicht entschieden sein, warten Sie bitte mit der Antragstellung.
  • Die Höhe der Soforthilfe V beträgt in der Regel bis zu 25.000 EUR.
  • In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse auch über 25.000 EUR gewährt werden. Bei einem Soforthilfeantrag über 25.000 EUR wird in jedem Fall eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs über die gesamte beantragte Soforthilfe anhand einzureichender Unterlagen durchgeführt.

Die Antragstellung ist vom 18.05.2020 bis 31.12.2020 ausschließlich online möglich. Antragstellung und weiter Informationen bei der Investitionsbank Berlin.

 

Für kleine und mittlere Firmen und Betriebe wurde vom Bund das Schnellkreditprogramm der KfW gestartet. Es kann seit dem 15. April beantragt werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

 

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

In Berlin kann dieser Schnellkredit mit der Soforthilfe V kombiniert werden, die Tilgungszuschüsse vorsieht bzw. auch Zuschüsse bereithält (s. o.). Er wird bei der Hausbank beantragt. Hier weitere Hinweise.

 

Neu: Coronahilfen für Start-ups

Das Land Berlin unterstützt gemeinsam mit dem Bund Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Die Mittel in Höhe von maximal 800.000 EUR je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe werden je nach Einzelfall über einen von zwei Finanzierungswegen vergeben. Das sehr vielseitige Förderangebot "Coronahilfen für Start-ups" wurde am 29. Juli vorgestellt.

Auf einen Blick:

  • zwei Finanzierungswege je nach Bedarf der Unternehmen
  • verschiedene Finanzierungsarten (offene Beteiligung, stille Beteiligung, Wandeldarlehen)
  • Mittel verwendbar für Investitionen sowie laufende Kosten
  • Anfragen ausschließlich über den jeweiligen Finanzierungspartner

Weitere Informationen auf der Seite der Investitionsbank Berlin.

Gründungen und Startups werden weiterhin gezielt durch die Berliner Förderprogramme „Gründungsbonus“ und „Berliner Start-Up-Stipendien“ ins Visier genommen. Der Bund hat zur Unterstützung von Startups ebenfalls ein Programm in Höhe von 2 Milliarden Euro aufgelegt, das z. T. mit Länderprogrammen verzahnt ist: Corona-Matching Fazilität und für Start-ups und kleine Mittelständler.

 

NEU: Überbrückungshilfen aus dem Konjunkturpaket des Bundes

Die Bundesregierung hat vor kurzem ein beispielloses und umfassendes Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro aufgelegt. Zahlreiche zielgerichtete Maßnahmen sollen die Konjunktur ankurbeln und die Zukunftsfähigkeit des Landes stärken.

Um den besonders stark von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, wird ein umfassendes Förderprogramm aufgelegt:

Es beinhaltet ein Programm für Überbrückungshilfen, welches Stützungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen ermöglicht, die Corona-bedingt hohe Umsatzausfälle verzeichnen. Es gilt branchenübergreifend, berücksichtigt jedoch auch die spezifische Lage von besonders betroffenen Branchen. Das gilt unter anderem für Veranstaltungslogistiker, Schausteller, Clubs oder Reisebüros und viele weitere von anhaltenden Schließungen betroffene Unternehmen. Insgesamt sollen dafür 25 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Das Programm sieht für förderungsberechtigte Unternehmen einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten der Monate Juni bis August 2020 vor. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Jüngere Unternehmen können auch spätere Vergleichszahlen vorlegen. Je nach Höhe der Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August werden bis zu 80 % der Fixkosten übernommen. Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 Euro für größere Unternehmen und bei 9.000 bzw. 15.000 Euro für Kleinstunternehmen und Soloselbständige von bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet: Interessierte wenden sich an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, der die Antragstellung übernimmt. Diese können sich ab dem 8. Juli auf dem Antragsportal registrieren lassen. Die Anträge auf Überbrückungshilfe werden dann in den jeweils zuständigen Ländern bearbeitet – in Berlin von der Investitionsbank Berlin. Die Antragsfrist ist bis zum 30.09.20 verlängert worden!

Das Land Berlin will diese vom Bund beschlossenen Soforthilfen, die sich bundesweit auf insgesamt 25 Mrd. € belaufen und für Berlin in etwa 1,3 Mrd. € ausmachen, bedarfsgerecht ergänzen, um der spezifischen Wirtschaftslage in der Hauptstadt Rechnung zu tragen. Hierfür hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit seinem Beschluss zum ersten Nachtragshaushalt zusätzlich 500 Mio. € für Hilfsprogramme zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Mio. € für 2021. Eckpunkte zur Umsetzung hat der Senat am 26. Juni 2020 auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen. Diese Überbrückungs- und Sofortprogramme des Senats umfassen eine ganze Reihe unterschiedlicher Maßnahmen: z. B. Aufstockung der Mittel für die Soforthilfeprogramme IV und V, Miet- und Pachtzuschüsse für Gewerbetreibenden, Hilfen in Höhe von 80 Mio. € für Solo-Selbstständige und KMU zur Förderung von IT-Projekten, für Familien, für deren minderjährige Kinder kein Anspruch auf Notbetreuung besteht, sind 60 Mio. € an temporären Familienhilfen vorgesehen, Förderung von Start-ups etc. Die unterschiedlichen Förderlinien werden nach und nach veröffentlicht. Siehe auch weiter oben.

 

Weitere Unterstützung für Unternehmen und Selbständige durch die Bundesregierung

Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gleich zu Beginn der Corona-Krise stellt die Liquidität und Eigenkapitalausstattung der von der Krise betroffenen Unternehmen sicher. Befristet bis Ende 2021 wird der Staat über den Fonds die Möglichkeit haben, langfristige ökonomische und soziale Schäden abzuwenden.

 

  • Der Fonds umfasst mehrere Instrumente: 100 Milliarden Euro sind für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Der Staat kann sich über den Fonds direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
  • Zudem helfen staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen.
  • Mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro werden die bestehenden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Kredite aufnehmen.

Und es wurden zusätzliche KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten. Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Hilfskredite sind über die Hausbank zu beantragen. Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

 

Bei der Berliner Bürgschaftsbank wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann – wenn geboten – der Bürgschaftsrahmen von 80 % ausgeschöpft werden.

 

Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits zu Beginn der Krise mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende 2020 verzichtet.

 

Auch entschädigt die Senatsverwaltung für Finanzen Unternehmen bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56 ff. InfSG). Dies betrifft sowohl Fälle von Tätigkeitsverboten (§ 31 InfSG) als auch Fälle von Quarantäne (§ 30 InfSG).

 

Eine gute Darstellung aller Maßnahmen finden Sie hier!

 

Unterstützung für Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist durch die Corona-Pandemie besonders hart und zum Teil existenziell getroffen. Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist die Kultur- und Kreativwirtschaft einer der größten Wirtschaftszweige. Die bislang beschlossenen Schritte zur Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen kamen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugute. 

 

Dennoch stehen vor allem viele kleine Kultureinrichtungen am finanziellen Abgrund. Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung jetzt ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch schnellstmöglich neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen.  

 

Für einen wichtigen Programmteil (Unterstützung pandemiebedingter Investitionen) hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters soeben erste Fördergrundsätze bekanntgegeben. Hiervon profitieren insbesondere Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren sowie Kinos. Diese Kultureinrichtungen sollen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb unterstützt werden.

Auch für die anderen Programmlinien, die noch nicht gestartet sind, hält die Seite wichtige Informationen bereit.

Zu weiteren Hilfen für KünstlerInnen und Kreative finden Sie hier wichtige Informationen. 

Informationen hält auch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bereit. Zur Kulturpolitik des Landes Berlin in der Corona-Krise erhalten Sie hier ausführliche Informationen.

 

Schutz vor Insolvenzen

Außerdem soll die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Deshalb wird für diese Fälle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll flankierend das Recht der Gläubiger eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

 

 
 

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