Corona-Hilfen für Selbständige und Unternehmen

Veröffentlicht am 15.12.2020 in Wirtschaft

 

Unterstützung durch den Bezirk

 

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung in Mitte begleitet Unternehmen in dieser schwierigen Situation, stellt relevante Informationen zusammen, berät zu Unterstützungsangeboten wie auch zur Eindämmungsverordnung. Zusätzlich wird auf der Seite der Wirtschaftsförderung auf eine Auswahl von erfolgreichen Onlineshops und die Möglichkeit, Gutscheine zu verkaufen, hingewiesen. Online-Shops können vor dem Hintergrund der derzeitigen Eindämmungsmaßnahmen ein guter Vertriebsweg für viele Unternehmen und Kultureinrichtungen sein, um Einnahmen zu generieren.

 

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Moabit hat der Bezirk Mitte ein Matching-Programm entwickelt, in dem Unternehmen mit Erfahrungen, Kenntnissen und erfolgreicher Fördermittelumsetzung solchen helfen, die „Hilfe auf Augenhöhe“ benötigen.

 

Kurzarbeiter-Geld

Wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten wegen der Krise in Kurzarbeit müssen und einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben, dann kann für alle Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind, Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Betroffenen erhalten dann 60 % ihres üblichen Nettoentgelts vom Staat (67 % für Beschäftigte, die mindestens ein Kind haben). Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden dem Betrieb zu 100 Prozent erstattet.

Seit einiger Zeit wird das Kurzarbeitergeld auch für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70% (77% Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80% (87% mit Kindern) erhöht. Für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Nähere Informationen und die notwendigen Unterlagen finden sich auf  der Seite der Arbeitsagentur.

 

Zuschüsse

 

Die Novemberhilfe unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Diese Hilfe wird nun - aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 10. Januar 2021 - als Dezemberhilfe für die Dauer der Schließung verlängert.

 

Zum anderen gibt es die Überbrückungshilfe III. Sie unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Programm wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert. Es gilt nun auch für Unternehmen, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind.

 

Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Es handelt sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der auch für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Die Antragstellung soll im Dezember 2020 beginnen.

Einen Überblick über die Hilfen bietet die Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Hier gelangen Sie zur Antragstellung, sofern dies bereits möglich ist.

 

Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft: Zuschussprogramm des Landes Berlin für Betriebe der Schankwirtschaft und Spätverkaufsstellen, die im Oktober von Umsatzeinbußen aufgrund der coronabedingten Schließzeit (23 bis 6 Uhr) betroffen waren, erhalten bis zu 3.000 EUR Zuschuss pro Betriebsstätte für die Kosten der Gewerbemieten. Weitere Informationen und Antragsstellung hier!

 

Unterstützung für Kultur- und Kreativwirtschaft

 

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist durch die Corona-Pandemie besonders hart und zum Teil existenziell getroffen. Die bislang beschlossenen Schritte zur Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen usw. kommen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugute. 

 

Kreativ Kultur Berlin ist das Berliner Beratungszentrum für Kulturförderung und Kreativwirtschaft und umfasst vier Angebote: Kreativwirtschaftsberatung, Creative City Berlin, Crowdfunding Berlin, Kulturförderpunkt. Creative City Berlin bietet aktuelle Informationen und eine sehr gute Übersicht über Corona-Hilfen. Kulturförderpunkt: Beraterinnen und Berater von Kreativ Kultur Berlin informieren hier in verschiedenen Formaten aktuell zu den vielfältigen Corona Soforthilfe- und Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund.

 

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung bereits im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Informationen zu einzelnen Programmbestandteilen erhalten Sie hier sowie auf der Seite von Kulturförderpunkt Berlin.

 

Zu weiteren Hilfen für KünstlerInnen und Kreative finden Sie hier wichtige Informationen. Informationen hält auch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bereit.

 

Corona-Hilfen für Start-ups

 

Das Land Berlin unterstützt gemeinsam mit dem Bund Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Weitere Informationen auf der Seite der Investitionsbank Berlin.

 

Gründungen und Startups werden weiterhin gezielt durch die Berliner Förderprogramme „Gründungsbonus“ und „Berliner Start-Up-Stipendien“ ins Visier genommen. Der Bund hat zur Unterstützung von Startups ebenfalls ein Programm in Höhe von 2 Milliarden Euro aufgelegt, das z. T. mit Länderprogrammen verzahnt ist: Corona-Matching Fazilität und für Start-ups und kleine Mittelständler.

 

Kredite

 

Die Kredite des Bundes werden über die Förderbank KfW zusammen mit der jeweiligen Hausbank des Betriebs vergeben. Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Hilfskredite sind über die Hausbank zu beantragen. Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich. Für kleine und mittlere Firmen und Betriebe mit mehr als 10 MitarbeiterInnen wurde ein Schnellkreditprogramm der KfW gestartet. In Berlin kann der Schnellkredit mit der Soforthilfe V kombiniert werden, die Tilgungszuschüsse vorsieht. Hier weitere Hinweise.

 

Staatsbürgschaften

 

Um neue oder laufende Kredite abzusichern, stehen Staatsbürgschaften zur Verfügung. Nähere Informationen hier. Bei der Berliner Bürgschaftsbank wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften innerhalb von fünf Tagen treffen.

 

Steuerliche Maßnahmen/Stundung von Steuervorauszahlungen

 

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen und die Möglichkeit der Steuerstundung. Weiter Informationen hier!

 

Entschädigung für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

 

Wenn ein Betrieb wegen einem behördlichen Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne-Entscheidung nach dem Infektionsschutzgesetz Umsatzeinbußen erleidet, kann Entschädigung gezahlt werden. Die Antragsunterlagen und die näheren Voraussetzungen finden sich online

 

Besondere Unterstützung für Eltern

 

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, erhält eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Anstellungsbetrieb, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

 

Außerdem: Familien mit niedrigem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro erhalten. Die Prüfung der Voraussetzungen und der Antrag erfolgt online.

 

Erleichterter Zugang zu Grundsicherung und Wohngeld

 

Wer wenig Rücklagen und heftige Umsatzeinbußen erleidet, sollte auch prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld vorliegt. Selbstständige (und Angestellte) können diese Leistungen ab sofort leichter erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. AntragstellerInnen müssen dabei in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten noch eine kleinere Wohnung beziehen. Alle weiteren Informationen und die Antragsunterlagen finden sich hier.

 

Branchenspezifische Hilfen

 

Prüfen Sie, ob es für Ihre jeweilige Branche zusätzliche besondere Fördermöglichkeiten gibt. Auskunft dazu erteilen die jeweiligen Verbände und Interessengruppen. Zu weiteren Hilfen für KünstlerInnen und Kreative finden Sie hier wichtige Informationen. Informationen hält auch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bereit.

 

Nützliche Links

 

Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums

Informationsseite des Bundesfinanzministeriums

Informationsseite des Senats 

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie, Betriebe

Gründerinnenzentrale

SPD

 
 

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