Mehr Platz auf dem Gehweg und für das Rad – temporäre Radwege schaffen!

Veröffentlicht am 15.04.2020 in Verkehr

Sonja Kreitmair, 15. April 2020

 

In verschiedenen Bezirken Berlins wurden in den letzten Wochen und Tagen bereits temporäre Radwege eingerichtet, um mehr Platz für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu schaffen. Weitere Bezirke haben angekündigt, dem Beispiel kurzfristig folgen zu wollen. Berlin Mitte ist dicht besiedelt, auf Fuß- und Radwegen drängelten sich in bestimmten Straßen schon vor der Corona-Krise die NutzerInnen. Angesichts des Abstandsgebots ist es nunmehr erst recht angezeigt, mehr Platz für Radfahrende zu schaffen und die Gehwege zu entlasten.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat dazu bereits einen Regelplan erstellt, so dass die Umsetzung kurzfristig möglich ist. Sie schreibt dazu auf ihrer Webseite: „Die vorübergehende Erweiterung von Radverkehrsanlagen und die Einrichtung von temporären Radfahrstreifen bieten die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen im Straßenverkehr kurzfristig zu reagieren. (…) Mit dem Rad zu fahren, ist gerade in der Corona-Krise gut, um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, zwingend nötige Wege zurückzulegen und sich an der frischen Luft sportlich zu betätigen. Temporäre Radfahrstreifen schaffen hier zusätzliche sichere Angebote mit ausreichendem Platz für die Radfahrenden. Erweiterte Aufstellflächen an Kreuzungen können zudem mehr Raum geben, um die nötige Distanz zu anderen Radfahrenden einzuhalten. Denn auch im Radverkehr gilt: 1,5 Meter Abstand halten, um der Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Damit tragen die Maßnahmen auch dazu bei, den öffentlichen Personennahverkehr zu entlasten und in S- und U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen das Abstandsgebot leichter einzuhalten.“

 

Ich werde daher für meine Fraktion einen entsprechenden Antrag formulieren und auch bei KollegInnen anderer Fraktionen in der BVV dafür werben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir in diesem Antrag das Bezirksamt bitten werden, relativ zügig auf geeigneten Straßen bzw. Straßenabschnitten temporäre Radverkehrsanlagen einzurichten – z. B. auf folgenden Straßen bzw. Straßenzügen:

 

  • Alt-Moabit
  • Invalidenstraße
  • Stromstraße, Fennstraße, Reinickendorfer Straße und Pankstraße bis Pankow
  • Friedrichstraße, Chausseestraße und Müllerstraße
  • Schulstraße
  • Badstraße und Brunnenstraße
  • Leipziger Straße und Potsdamer Straße
  • Lützowufer/Schöneberger Ufer
  • Reichpietschufer (Fortsetzung des bestehenden temporären Radweges Hallesches Ufer)

Die Strecken sollten möglichst mit den Nachbarbezirken abgestimmt sein, wobei die Einrichtung nicht wesentlich verzögert werden sollte.

 
 

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