Begriffe rund um das Haushaltsrecht

Veröffentlicht am 23.01.2012 in Service

SPD Fraktion BVV Mitte

 

Martina Matischok                                             

Einführung der SPD-Fraktion zur Haushaltsklausur am  23.01.2012

 

Begriffe rund um das Haushaltsrecht

Hauptausschuss:

Die BVV beschließt nach Lesung in den Ausschüssen und Beratung in der BVV grundsätzlich über den Haushaltsplan, der vom Berliner Abgeordnetenhaus per Gesetz bestätigt werden muss. Der Hauptausschuss berät immer federführend über den Bezirkshaushaltsplan und gibt eine Beschlussempfehlung ab. Daneben befasst sich der Hauptausschuss mit haushaltsrelevanten Drucksachen, insbesondere Anträgen, die durch BVV in den Hauptausschuss alleine oder in mehrere Ausschüsse überwiesen wurden. Es handelt sich grundsätzlich um Drucksachen mit finanzieller Auswirkung. Die anderen Ausschüsse sind in diesen Fällen dann lediglich mit beratend, die Federführung liegt beim Hauptausschuss. Der Hauptausschuss kontrolliert die Haushaltswirtschaft und überwacht, ob die Regelungen des Bezirkshaushaltsplans eingehalten werden und ob die Vorgaben der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des Haushaltsplans umgesetzt werden.

Haushaltsplan:

Der Haushaltsplan, auch Etat genannt, beinhaltet eine Aufstellung aller zu erwartenden Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für ein Jahr, wobei Doppelhaushaltspläne ( doppischer Haushalt, also mit doppelter Buchführung) erlassen werden können. Diese erstrecken sich dann jährlich getrennt auf zwei Jahre.

Verändert sich im Laufe eines Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgabesituation erheblich, wird ein sogenannter Nachtragshaushaltsplan erstellt, ansonsten erfolgen die Veränderungen im Wege der Haushaltswirtschaft durch entsprechende neue Ansatzbildungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Gemäß Haushaltsrecht ist ein Haushaltsplan entsprechend dem Gliederungs- und Gruppierungsplan bundeseinheitlich aufzustellen. Der Haushaltsplan gliedert sich danach in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und diese jeweils in zehn Einzelpläne für neun Aufgabenbereiche und einen Finanzteil. Die Einzelpläne wiederum werden in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt. Daneben gibt es den aus vier Teilen bestehenden Gesamtplan und die Sammelnachweise.

Der  Haushaltsplan hat eine entscheidende politische Bedeutung, denn mit ihm wird über die im Folgejahr zu lösenden Aufgaben entschieden.

Nachtragshaushaltsplan

Er ist erforderlich, sofern eine wesentliche Änderung, Ergänzung oder Berichtigung des bestehenden Haushaltsplans eintritt. Allerdings werden lediglich die betroffenen Ansätze erfasst, wobei unabhängig von Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans dieser immer rückwirkend zum 01. Januar in Kraft tritt.

Haushaltsrecht / Rechtliche Grundlagen

Haushaltsgesetz:

Der Haushaltsplan wird durch den Erlass des Haushaltsgesetzes vom Berliner Abgeordnetenhaus festgestellt. Der Haushaltsplan des Landes beinhaltet die Bezirkspläne.

Landeshaushaltsordnung (LHO):

Die LHO basiert auf der Grundlage der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Es handelt sich um ein formelles Gesetz, welches u. a. die Regelungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) beinhaltet, konkretisiert und ergänzt.

Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG):

Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder.

Haushaltstechnische Richtlinien (HtR):

Grundlage für die Gliederung im Haushaltsplan sind die Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR), die der einheitlichen Veranschlagung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und der einheitlichen Ausweisung der Planstellen und Stellen dienen soll.

 

Vorschriftensammlung der Senatsverwaltung für Finanzen:   

 http://www.verwalt-berlin.de/sen/finanzen/haushalt/vorschriften/index.html

 

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Gliederung des Haushaltsplans

Einzelplan:

Der Haushalt ist einheitlich in zehn Einzelpläne gegliedert, die die wichtigsten Aufgabengebiete der  Einnahmen und Ausgaben wie folgt wiedergibt:

0. Allgemeine Verwaltung
1. Sicherheit und Ordnung
2. Schulen
3. Wissenschaft, Forschung, Kultur
4. Soziale Sicherheit
5. Gesundheit, Sport, Erholung
6. Bau, Wohnungswesen, Verkehr
7. Öffentliche Einrichtungen
8. Wirtschaftliche Unternehmen
9. Allgemeine Finanzwirtschaft

Die Einzelpläne sind weiter in Kapitel zu unterteilen.

Kapitel:

Kapitel sind mit einer fünfstelligen Ziffer zu bezeichnen. Die ersten beiden Ziffern stellen den Einzelplan dar.

Titel:

Der Titel bezeichnet innerhalb des Kapitels die Einnahme- oder Ausgabeart. Er besteht aus der Titelnummer, der Zweckbestimmung und dem Ansatz. Titel bilden sich aus der Hauptgruppe, der Obergruppe und der Gruppe.

Hauptgruppe: Einnahmen 0 – 3, Ausgaben 4 – 9.                                                                     0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
1 Verwaltungseinnahmen
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, sowie aus Zuschüssen und Zuweisungen für Investitionen
4 Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
7 Baumaßnahmen
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen
9 Besondere Finanzierungsausgaben                                                                                                      Obergruppe: Durch das Anfügen der zweiten Ziffer entsteht die Obergruppe, die Einnahmen und Ausgaben werden weiter differenziert.

Gruppe: hierdurch entsteht die genaue Bezeichnung                                                

Beispiel: Hauptgruppe 4 - Personalausgaben
               Obergruppe 42 - Dienstbezüge und dergleichen
               Gruppe 422 - Bezüge der Beamten

Die weiteren zwei Ziffern machen den fünfstelligen Titel vollständig und geben die konkrete  Titelbezeichnung wieder. Der Titel legt die Zweckbestimmung für die Einnahme oder Ausgabe endgültig fest. Zwischen der dritten und der vierten Stelle ist hierbei immer ein Zwischenraum zu lassen.

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Haushaltsbegriffe

Haushaltsvolumen:

Unter Haushaltsvolumen ist die Summe aller Einnahmen und Ausgaben zu verstehen.

Zuweisungen:

Ein Bezirk erhält rund 80 Prozent seiner Mittel durch eine Zuteilung des Landes Berlin. Nicht jeder Bezirk bekommt dabei aus dem Landeshaushalt den gleichen Betrag. Die Verteilung geschieht nach bestimmten Kriterien. Beispiel: Die Zuweisung für Sozialleistungen wird nach der Anzahl der Sozialleistungsempfänger im Bezirk berechnet. Die Budgetzuweisung erfolgt in Berlin aufgrund von Planmengen und Durchschnittskosten. Durch solche Berechnungen kommt letztlich die Gesamtsumme der Zuweisungen durch das Land zustande.

Eckwerte / Eckwertebeschluss:

Die Eckwerte über die finanziellen Gegebenheiten werden den Bezirken vom Senat übermittelt. Hierbei handelt es sich um die finanziellen Mittel und Vorgaben, die die Bezirke erwarten können bzw. zu erfüllen haben.

Der Eckwertebeschluss ist ein Arbeitsinstrument des Bezirksamtes, mit dem die Gelder, die dem Bezirk zugewiesen werden, auf die verschiedenen Ämter verteilt werden. Auf dieser Grundlage wird der Haushaltsplanentwurf erarbeitet.

Bezirksplafond:

Der Bezirksplafond beinhaltet das Finanzvolumen, das insgesamt für die Zuweisung der Globalsummen im Haushalt zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bildung des Plafonds ist damit die zentrale finanzpolitische Entscheidung im Rahmen des Budgetierungsprozesses.

Globalsummenzuweisung:

Die Zuweisung eines Gesamtbetrages durch den Senat, der nach den Regeln des Haushaltsrechtes vom Bezirk auf die jeweiligen Zweckbestimmungen aufgeteilt wird.

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR):

Die KLR ist eine betriebswirtschaftliche Methode der Kostenerfassung. Die Kosten und Leistungsrechnung gibt Auskunft über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung) und sie gibt Antwort auf die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung). Sie ist für Planungszwecke von hoher Bedeutung.

Kostenträger:

Kostenträger sind die Produkte (Dienstleistungen) der Verwaltung, also das, wofür Kosten entstanden sind.

Produkt: Als Produkt wird ein Ergebnis der Arbeit der Verwaltung bezeichnet. Jedes Produkt stellt ein mehr oder weniger großes Bündel von Einzelleistungen dar. Ein Produkt ist zum Beispiel die Entleihung eines Buches, die Betreuungsstunde eines Kindes in einer Kindertagesstätte oder die Pflege der Grünflächen. Sämtliche Dienstleistungen der Berliner Bezirke sind einheitlich in Produktblättern beschrieben. Insgesamt sind etwa 10.000 Einzelleistungen zu zirka 350 externen Produkten, das sind Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zu Gute kommen, zusammengefasst.

Budgetierung

Unter Budgetierung ist ein Verfahren der Haushaltsaufstellung und Ressourcenzuweisung zu verstehen. Hiernach handelt es sich um die dezentrale Ressourcenverantwortung mit bedarfgerechtem, in zeitlicher und sachlicher Hinsicht selbstbestimmten Mitteleinsatz.

Gender

Gender ist die Bezeichnung für den Unterschied zwischen dem sozialen oder psychologischen Geschlecht einer Person zum biologischen Geschlecht. Zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen ist die Differenzierung und die Kenntnis über den Unterschied insbesondere im sozialen und  wirtschaftlichen Gefüge von Nöten.

Genderbudgeting

Gender = Geschlechterkonstruktion / Budget = öffentlicher Haushalt.                                                              

Grundlage ist eine Haushaltsplanung, die die Interessen aller Bevölkerungsgruppen über Genderbudgeting berücksichtigen soll. Die Geschlechterperspektive ist in die Haushaltsplanung einzubeziehen, um gesellschaftliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Verteilung öffentlicher Mittel anhand einer Analyse aus einer Geschlechterperspektive zu vermeiden.

Tilgung:

Ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld.

Moratorium:

Es handelt sich dabei um den vertraglich vereinbarten oder gesetzlich angeordneten Aufschub.

Haushaltskonsolidierung:

Es handelt sich um die Verringerung oder Stabilisierung der öffentlichen Schulden. Haushaltskonsolidierung bedeutet demnach Schuldentilgung.

Haushaltssperre

Sie bestimmt, dass keine Ausgaben getätigt und keine Planstellen / Stellen besetzt werden können. Damit sind nur noch unbedingt notwendige und zeitlich unaufschiebbare Aufgaben zulässig.

Einnahmen

Einnahmen sind alle Geld oder geldwerten Leistungen. In erster Linie wird der Haushalt aus der Globalmittelzuweisung des Landes aufgebaut. Daneben gibt es Einnahmen u. a. aus Zuwendungen und Gebühren.

Ausgaben

Ausgaben unterteilen wir in Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und von freiwilligen Aufgaben, wobei das Haushaltsrecht selbst keine Differenzierung vorsieht. Auf Grund der desolaten Haushaltslage sind wir allerdings gezwungen eine Haushaltskonsolidierung zu betreiben, zumal die finanzielle Zuweisung durch das Land Berlin keinen Spielraum lässt. Bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans sind daher die Mittel den einzelnen Kapiteln und Titel zuzuweisen, die unbedingt erbracht werden müssen z. B. Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht. Die verbleibenden Mittel können dann für Aufgaben ohne Rechtsanspruch verwendet werden z. B. Kältehilfe für obdachlose Menschen, Präventivmaßnahmen wie Schülerhilfe. Doch diese Mittel sind knapp, die Aufgabenfelder aber umso größer.

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen sind veranschlagte Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren. Der Gesamtbetrag der Maßnahme ist anzugeben und die  Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Jahre.

Hierunter fallen alle Baumaßnahmen, aber auch Mietverpflichtungen und sonstige Verpflichtungen mit Wirkung auf künftige Haushaltsjahre. Daher muss eine haushaltsrechtliche Berücksichtigung im laufenden Haushaltsjahr mit Wirkung für weitere Jahre getroffen werden.

Erläuterungen

Einnahmen sind nach ihrem Entstehungsgrund, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Zwecken getrennt zu veranschlagen. Bei Bedarf sind diese zu erläutern, um der Haushaltswahrheit  und -klarheit Rechnung zu tragen.

Ansätze

Hierbei handelt es sich um die Summe der zu erwartenden Einnahme, Ausgabe und Verpflichtungsermächtigungen hinterlegt in der jeweiligen Kapitel- und Titelangabe.

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Weitere Informationen:

Finanzen der Bezirke

http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/bezirke/index.html

Haushaltslexikon Senatsverwaltung für Finanzen

http://www.verwalt-berlin.de/sen/finanzen/haushalt/hhlexikon/index.html

 

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Haushaltsgrundsätze

Es handelt sich hierbei um die für die Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel notwendigen Verfahrensgebote.

  • Grundsatz der vorherigen Bewilligung

Der Haushaltsplan ist vor Beginn des Haushaltsjahres festzustellen.

  • Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplanes

Alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen befinden sich in einem Haushaltsplan.

  • Grundsatz der Fälligkeit

Es dürfen nur die voraussichtlich im Haushaltsjahr zu leistenden Ausgaben und die zu erwartenden Einnahmen in den Haushaltsplan eingestellt werden. Verpflichtungsermächtigungen mit Ausgabe - Wirkung auf mehrere Jahre sind ab dem ersten Jahr der Ausgabe mit dem Gesamtbetrag der Maßnahme sowie die Zahlungsverpflichtungen der einzelnen künftigen Jahre anzugeben.

  • Grundsatz der Jährlichkeit

Für jedes Jahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. In diesen Haushaltsplan sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einzustellen, die voraussichtlich in diesem Haushaltsjahr kassenwirksam werden bzw. durch dessen Wirkung Kassenwirksamkeit auch auf weitere Jahre erreicht wird. Ausnahme: alle Ausgaben für Investitionen (Hauptgruppen 7 und 8), Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen, Ausgaben, die durch Haushaltsgesetz oder Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden (Übertragbarkeitsvermerk).

  • Grundsatz der sachlichen Spezialisierung

Die Einnahmen sind nach dem Entstehungsgrund und die Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen nach Zwecken getrennt zu veranschlagen. Des weiteren dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur für den im Haushaltsplan genannten Zweck geleistet bzw. in Anspruch genommen werden. Ausnahme: Deckungsfähigkeit.

  • Grundsatz des Bruttoprinzips

Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander im Haushaltsplan zu veranschlagen.

  • Grundsatz der Gesamtdeckung

Es handelt sich um das Verbot der Zweckbindung von Einnahmen. Ausnahme: Zweckgebundene Einnahmen.

  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Jedes Verwaltungshandeln muss auf einer optimalen Zweck-Mittel-Relation basieren. Das erforderliche Ergebnis ist immer mit dem geringst möglichen Einsatz öffentlicher Gelder zu erzielen bzw. Ausgaben auf das unumgängliche Maß zu beschränken.

 

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Haushaltsvermerke

Zweckbindungsvermerk

Sie lassen Ausnahmen vom Grundsatz der Gesamtdeckung zu, so dass bestimmte Einnahmen zur Deckung bestimmter Ausgaben zweckgebunden ausgewiesen werden.

Zweckgebundene Einnahmen können bei Ausgabe-Titeln ohne Ansatz oder zur Verstärkung / Deckung eines Ansatzes das Ausgabevolumen sicher stellen. Z. B. können so Mehreinnahmen in einem Titel für Mehrausgaben in einem anderen Titel konkret bestimmt werden.

Dies stellt die Ausnahme vom Bruttoprinzip dar. Einnahmen dürfen bei Ausgaben bzw. Ausgaben bei Einnahmen gebucht werden.

Übertragbarkeitsvermerk

Es handelt sich um die Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit. Ausgaben können für mehrere Jahre verwendet werden.

Deckungsvermerk

Er stellt die Ausnahme vom Grundsatz der sachlichen Bindung dar. Sofern ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang besteht, können Ausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

Sperrvermerk

Ausgaben dürfen nur getätigt und Planstellen / Stellen nur besetzt werden, sofern die Freigabe der Sperre erfolgt. Der Sperrvermerk ist Kapitel- und Titelkonkret anzubringen. Sofern der gesamte Haushalt gesperrt werden soll, wird die Haushaltssperre verhängt. Dies erfolgt allerdings nicht über den Haushaltsplan, sondern im Rahmen der Haushaltswirtschaft.

Wegfall- und Umwandlungsvermerk

Es handelt sich um die sogenannten KW und KU Vermerke, wenn Ansätze oder Planstellen / Stellen wegfallen oder umgewandelt werden.

 

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Ablauf der Aufstellung des Haushalts - Haushaltsberatung

Seit dem Haushaltsjahr 2008 wird der Haushalt jeweils für zwei Jahre nach Jahren getrennt als sogenannter Doppelhaushaltsplan beschlossen.

April/ Mai
Zuweisung des Finanzmittelbudgets an die Bezirksämter durch den Senat.            Beschluss des Bezirksamtes zur Verteilung der Mittel auf die einzelnen Ämter (Eckwertebeschluss).

Mai
Verteilung der Mittel innerhalb der Ämter auf die einzelnen Bereiche / Produkte. Aus den Ergebnissen stellt das Bezirksamt den Entwurf des Haushaltsplans auf. Übergabe des Haushaltsplanentwurfs an die BVV.

Juni bis August/ September
Haushaltsberatung in der BVV (erste Lesung) und in den Ausschüssen. Im September wird der Beschluss des Bezirkshaushaltsplanes in der BVV gefasst (zweite Lesung).

September
Der von der BVV beschlossene Haushaltsplan geht zur endgültigen Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus von Berlin, um dort beraten zu werden. Es ist möglich, dass der Entwurf mit Anmerkungen zur Nachbesserung wieder zurückgegeben wird.

November / Dezember                                                                                                    
Der Bezirkshaushalt wird als Teil des Haushaltes von Berlin durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen.

Im Sinne des Haushaltsrechts sieht der Ablauf zur Haushaltsplanaufstellung wie vorgenannt beschrieben aus. Die Praxis zeigt aber eine andere Realität. Bis der Bezirkshaushaltsplan oftmals in der BVV entschieden werden kann, vergehen weitere Monate bis ins zu beschließende Haushaltsjahr hinein. Das Abgeordnetenhaus von Berlin nimmt dann den Entwurf des Bezirkshaushaltsplans des Bezirksamtes zum Berliner Haushaltsplan, der nach Beschluss durch die BVV ersetzt wird. Bis zur endgültigen Beschlussfassung muss die Haushaltssperre verhängt werden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Haushaltsplan grundsätzlich am 01.01. eines Jahres beginnt, unabhängig davon, wann er beschlossen wird. Ab Beschluss über den Haushalt im zu beschließendem Haushaltsjahr wird dieser damit rückwirkend gültig.

Die Schuld trifft aber nicht die Bezirke. Die Übermittlung des Zahlenwerks durch Sen Fin erfolgt oft verspätet, kommt in Etappen oder wird nach Erstübermittlung der Beschlüsse korrigiert übermittelt. Die Haushaltsberatung der BVV und der Ausschüsse trifft grundsätzlich die Sommerpause.

 

 

 

 

 
 

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