VZÄ - Peronalabbau

Veröffentlicht am 03.11.2012 in Finanzen

Personalausstattung der Berliner Bezirke am Beispiel von Berlin-Mitte

 

Bis zum Jahr 2016 soll die Haupt- und Bezirksverwaltung aus 100.000 Vollzeitäquivalenten –VZÄ- (Mitarbeiter/innen, die zu 100% beschäftigt sind) bestehen. Bürgernahe Verwaltung sieht anders aus

Es geht nicht mehr um Aufgaben kritische Betrachtungen im Verhältnis zur sozialen Lage eines Bezirkes, sondern um das ausschließliche Einhalten einer durch die Senatsverwaltung und die SPD-CDU-Koaliation festgelegten Personalausgabenobergrenze.
Bis zum Ende der Legislaturperiode wird die Personalausstattung des Landes Berlin maximal 80.000 VZÄ in den Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Einrichtungen sowie 20.000 VZÄ in den Bezirken umfassen. Für die Schwerpunktbereiche Lehrer, Polizei, Feuerwehr, Justiz und Finanzämter gibt es keine festen Personaleinsparvorgaben.

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus entschied am 12. September 2012 über das Berechnungsmodell des Personalbestandes der Bezirke Berlins. Hiernach wird für die Personalausstattung lediglich die Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke zugrunde gelegt. Die Besonderheiten des Bezirks spielen keine Rolle. Nach dem Rechenmodell sollen in Zukunft auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner 48,8 VZÄ kommen.

 

Das heißt eine Personaleinsparvorgabe für die Berliner Bezirke von 1.450 VZÄ.

Für Berlin-Mitte bedeutet dies eine weitere Vorgabe zur Personaleinsparung von  223,4 rund 224 VZÄ bis zum Ende der IV. Wahlperiode im Jahr 2016. Dies entspricht rund 11% des derzeitigen Personalbestandes.

 

Den Überlegungen der Senatsfinanzverwaltung hinsichtlich der Einsparvorgaben der einzelnen Bezirke liegt ein Bezirksvergleich zugrunde.

Grundlage des Vergleichs zur Personalausstattung sind die Zahlen der Statistikstelle Personal.

Demnach ergibt sich folgender Datenbestand seit 2005 bis 2012 hinsichtlich der Entwicklung der Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in Berlin Mitte, der bereits eine Einsparung von 4.510,90 VZÄ belegt:

  

 

 

 

 

Um eine genaue Vergleichbarkeit zwischen den Bezirken herzustellen zu können, musste eine Bereinigung der Daten um Sondertatbestände und organisatorische Gegebenheiten vorgenommen werden. Diese Bereinigung umfasst folgende Tatbestände:

 

  1. Personal in den Jobcentern, da dieses sowohl kommunale als auch Bundesaufgaben wahrnimmt und die Personalkosten zu 100% vom Jobcenter erstattet werden
  2. Dezentrales Überhangpersonal, das aufgrund mangelnder Vermittelbarkeit nicht zum ZeP versetzt werden durfte.
  3. Personal in Altersteilzeit.
  4. Personal für regionalisierte Aufgaben (Aufgaben, die nur in einigen Bezirken z.B. Parkraumbewirtschaftung in Mitte oder im Auftrag auch für andere Bezirke wahrgenommen werden).

 

Bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/15 sollen die Bezirke ein Personalbedarfskonzept entwickeln, auf dessen Grundlage auch Personalmanagementprozesse definiert werden. Jeder Bezirk ist daher verpflichtet eine Analyse dem angestrebte Modell-Bezirksamt zu Grunde zu legen. Hierbei soll die Personalsollausstattung für jedes Amt entsprechend den wahrzunehmenden Aufgaben und eigener Prioritätensetzungen erfolgen. Eine aufgabenkritische Bewertung, ob eine Stelle neu besetzt werden oder wegfallen kann, soll damit verbunden sein. Gleichzeitig soll die Chance bestehen im Rahmen der eigenen Personalhoheit auch Einstellungen ohne Zustimmung der Senatsverwaltung vornehmen zu können.

 

Die bislang durch die Senatsverwaltung zugewiesenen Personalmittel eines Jahres ergaben sich bisher auf der Grundlage der Istwerte des vorangegangenen Jahres und entsprechenden jährlichen Absenkungen der Personalmittel. Durch die Änderung der Personalbedarfsermittlung in Anlehnung an die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bedarf es einer neuen Berechnung des Personalplafonds durch die Senatsverwaltung. Ein entsprechendes Berechnungsmodell ist nicht bekannt. Bekannt ist auch nicht, welche statistischen Angaben zu welchem Zeitpunkt zugrunde gelegt werden, um die tatsächliche Einwohnerschaft eines Bezirkes als Rechengrundlage zu ermitteln. Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle – all das beeinflusst die Rechengröße. Nicht beeinflusst wird die Rechengröße zur Ermittlung des Personalbedarf durch

  • den sozialen Faktor eines Bezirks, also die tatsächlichen Fallzahlen u. a. im Bereich der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung nach dem SGB XII
  • die erbrachten Mengen u. a. im Bereich der Galerien, Bibliotheken
  • den demografischen Faktor eines Bezirks
  • die Lage eines Bezirks (Innenstadt mit erheblichem Tourismusaufkommen)
  • die Anzahl und Größe der Grünanlagen.

Eine höchst besorgniserregende Personalbedarfsbemessung.

Personal, das zur Erfüllung der Pflichtaufgaben insbesondere im Bereich der Transferleistungserbringung benötigt wird, wird dort fehlen, wo es um freiwillige Aufgaben, Präventivmaßnahmen geht.

 

 

 

Der Bezirk Mitte wird seinen Personalabbau dennoch voranbringen und die Einsparvorgaben bis zum Jahr 2016 erfüllen müssen.

Das Bezirksamt verständigte sich darauf, dass die Personaleinsparung zunächst grundsätzlich durch die Altersfluktuation erbracht wird.

Es werden mehr Beschäftigte in den Ruhestand gehen als VZÄ einzusparen sind. Es soll daher eine jährliche Einsparung von ca. 45 VZÄ in den Jahren 2013 bis 2016 erfolgen, wobei es kleinere Abweichungen geben kann.

Da die Altersfluktuation aber rein zufällig ist, darf dies nicht bedeuten, dass überall dort Stellen wegfallen wo Personal in den Ruhestand geht. Aufgabenkritische, Effizienzsteigernde Maßnahmen sind zu prüfen, um feststellen zu können, wo Personaleinsparungen möglich sind und wo auch bei Freiwerden einer Stelle diese besetzt werden muss. Die Umwandlung von Personal- in Sachmittel in Verbindung mit „Outsourcing“ ganzer Bereiche, Abgabe von Personal an Freie Träger, Gründung von regionalisierten Eigenbetrieben bzw. eines  Landeseigenbetriebs z. B. Bibliotheken sind Möglichkeiten, die zu überlegen sind.

Unsere Überlegungen werden im Rahmen eines fünf Säulenmodells

(Altersfluktuation – Effizienz – Struktur – Aufgabenkritik – Regionalisierung) erfolgen, um entsprechende VZÄ abzubauen.

Der Bezirk Mitte wird dabei gemeinsam mit der Bezirksverordnetenversammlung politische Schwerpunkte setzen müssen. Kein leichtes Unterfangen, eine Herausforderung, der es sich zu stellen gilt. Die SPD-Fraktion wird im Interesse des Bezirks den Abwägungsprozess begleiten.

 

 

 

 

Quelle:

Koalitionsvereinbarung 2011 – 2016, 3. Leistungsfähiges Berlin: Solide Finanzen. Bürgernahe Verwaltung

http://www.berlin.de/rbmskzl/koalitionsvereinbarung/abss3.html

 

Statistik Schaubild Stellenentwicklung BA Mitte von 2005 – 2012 aus Roter Nummer 0541A

 

Drucksachen Nr. 0566/IV: über Verhandlungslinie des Bezirksamtes zum Abbau von VZÄ bis 2016

 

 

 

Martina Matischok 03.11.2012

 

 
 

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