SPD-Fraktion Mitte gegen Kündigung von Obdachlosen-Wohnheim in der Berlichingenstraße

Veröffentlicht am 06.01.2016 in Pressemitteilung

In der Berlichingenstraße 12 gibt es seit Jahren ein Wohnheim für 32 obdachlose Männer mit multiplen Problemen, genannt „Gästehaus Moabit“. Noch. Der Eigentümer hat dem Betreiber den Gewerbemietvertrag Anfang Dezember gekündigt und beabsichtigt offenbar die Sanierung des Hauses und eine Vermietung an geflüchtete Menschen. Daher müssen die vorrangig vom Sozialamt Mitte untergebrachten obdachlosen Männer bis Ende Januar ausziehen.

„Es kann nicht sein, dass nur auf Grund finanzieller Interessen des Eigentümers ein Obdachlosen-Projekt gefährdet wird,“ empört sich Thorsten Lüthke, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender in der BVV Mitte und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste, und ergänzt: „Hier wünscht sich jemand, mehr Geld mit der Unterbringung geflüchteter Menschen zu verdienen, als man mit Obdachlosen erwirtschaften kann.“

Mit Sorge betrachtet die SPD-Fraktion in der BVV Mitte, dass hier die höheren Zuwendungen des LAGeSo für Flüchtlinge in Konkurrenz zu den Zuwendungen des Bezirks für Obdachlose treten.

„Ich fordere, dass seitens des Senats und aller Bezirke sichergestellt wird, dass die Einrichtungen, die jetzt zu Lasten der Obdachlosen geschlossen wird, unter keinen Umständen zukünftig mit geflüchteten Menschen belegt wird,“ sagt Thorsten Lüthke und weist darauf hin, dass er dieses Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste in der nächsten Woche auf die Tagesordnung setzen wird.

Weiterhin sollten alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden. Dazu gehört es zu prüfen, inwieweit es sich um ein Wohnhaus handelt, in dem eine gewerbliche Nutzung stattfindet, um dann die gewerbliche Unterbringung von Flüchtlingen zu untersagen, damit der Wohnraum für Obdachlose erhalten bleiben kann.

Kurzfristig geht es darum, die Unterbringung von 32 obdachlosen Menschen mit vielfältigen körperlichen und psychischen Problemen in Einzelzimmern sicher zu stellen. Notfalls muss der Bezirk das Haus beschlagnahmen wenn es keine Alternative gibt,“ so Lüthke.

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