Bierbikes

Veröffentlicht am 22.12.2013 in Verkehr

Es war einmal ein Bezirksverordneter, der störte sich an den grölenden, betrunkenen Menschen, die auf sogenannten „Bierbikes“ durch Mitte kurvten, den Verkehr aufhielten und ihren Beitrag zur Ballermannisierung unseres schönen Bezirks beitrugen. Das geschah zu der Zeit, da ein Stadtrat S. neu in seinem (sehr umfangreichen) Amt für Stadtentwicklung, Ordnungsamt, Grünflächen usw. war. Da der Bezirksverordnete sich der Unterstützung seiner Fraktion und der in Mitte lebenden oder arbeitenden Menschen sowie der vielen, vielen Besucher der Stadt sicher war begab es sich aber zu der Zeit am Nikolaustag des Dezembers anno 2011, dass er eine Große Anfrage (DS 0059/IV)  in die BVV einbrachte, in der er das Bezirksamt um Antworten auf Fragen wie „Gibt es Hinweise auf übermäßige Behinderung des Straßenverkehrs in Mitte bzw. auf eine überproportionale Verwicklung von Bierbikes in Unfälle?“ Oder auch „Mäßt sich der Betrieb von Bierbikes … räumlich und zeitlich begrenzen?“ Im November 2011 hatte nämlich das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass Bierbikes nicht in erster Linie der Fortbewegung, sondern dem Feiern dienen – und gestattete damit zumindest NRW, Bierbikes nur zeitlich und örtlich zu genehmigen. Eine Sondergenehmigung war allenthalben erforderlich.

Wie es so seine Art war, schwadronierte der zuständige Stadtrat S. in der Sitzung der BVV, kam von Pontius zu Pilatus, um dann festzustellen, daß es sich um eine Gerichtsentscheidung in NRW handele, die keinen Einfluß auf sein Handeln habe. Offenbar hatte er sich nie selbst die Frage gestellt, ob ihn diese besoffenen Menschengruppen in seinem (!) Bezirk nicht auch stören würden.

Es geschah also – nichts!

Dann trug es sich aber zu, daß das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aus Münster bestätigte und zudem feststellte, daß Bierbikes „nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch“ erfüllen würde. Dieses Urteil kam auch dem Bezirksverordneten S.D. zu Ohren und so sah er sich anno 2012 im Monat Oktober gemüßigt erneut eine Anfrage in die BVV Mitte einzubringen (DS 0548/IV). Darin heischte er um Antwort vom Bezirksamt, welche Schlüsse dieses denn nun aus dem Bundesverwaltungsgericht ziehen werde. Die Antwort des Stadtrats S. zog sich auf die Position zurück, daß „der Betrieb von Bierbikes berlinweit einheitlich gehandhabt werden muß“. Er habe den zuständigen Staatssekretär angeschrieben. Eine Antwort stehe noch aus. Ergänzt wurde diese Mitteilung durch den Hinweis, daß „für ein rechtssicheres und ermessensfehlerfreien Genehmigungsverfahren“ es erforderlich sei, „daß die zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen definiert und hierbei besonders die verkehrlichen Belange berücksichtigt werden“ müßten. Die „Verkehrslenkung Berlin“ (die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstellt sei) müsse in die Entscheidung miteinbezogen werden.

Erstaunlich, dachte der Bezirksverordnete, daß man sich diese Gedanken nicht schon längst gemacht hatte. Aber vielleicht war das Amt und der Stadtrat ja mit weit Wichtigerem beschäftigt.

In der heiligen Adventszeit des Jahres 2013 geschah nun ein Wunder: wie aus heiterem Himmel verkündete Stadtrat S., daß Bierbikes von den Hauptstraßen des Bezirks verbannt würden (Unter den Linden, Leipziger Straße, Gendarmenmarkt, Alexanderplatz, Regierungsviertel) und ohnehin jeder Betreiber eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen habe. Wahrscheinlich war dem Stadtrat ein Engel erschienen und hatte ihm seine Entscheidung eingeflüstert oder der heilige Geist war über ihn gekommen und er entschied und verkündete, ohne daß er wußte, wie ihm geschieht.

Der Bezirksverordnete, der sich so lange gegen die Ballermannisierung seiner Bezirkes eingesetzt hatte, jubilierte ob der Entscheidung des Stadtrats und freue sich mit den Anwohnern, Anrainern und Besuchern der Stadt, daß nun endlich geschah, was geschehen mußte. „Es geschehen noch Zeichen und Wunder“, stammelte er freudentrunken und besuchte den nächstbesten Weihnachtsmarkt in Mitte und trank einen Glühwein auf das Wohl des Stadtrat S. und des Bezirks Mitte von Berlin.

Und wenn er nicht gestorben ist, prostet er noch immer dem Stadtrat zu und hofft auf weitere Wunder in der Bezirkspolitik!

22.12.2013 Stefan Draeger

 
 

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