Arbeit 4.0 - Neue Arbeitsformen in der Arbeitswelt

Veröffentlicht am 05.05.2018 in Wirtschaft

Beim SPD-Innovationsforum zum Thema "Arbeit 4.0" im Ludwig-Erhard-Haus Berlin

Der Begriff „Arbeit 4.0“ legt die Schwerpunkte auf die Arbeitsformen und Arbeitswelten. Er kommt ursprünglich aus der Welt der „Industrie 4.0“, umfasst aber die gesamte Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. Kurz: Andere Arbeitsmarktmodelle müssen entwickelt und angeboten werden.

Der Ansatz von Bildung muss sich verändern. Kostenlose Bildung ist der Kerngedanke für lebenslanges Lernen. So ist es wichtig, von Kleinauf zu lernen, dies aber lebenslänglich und in jeder möglichen Form. Die eigene Bildung, ihre Nutzung und ständige Erweiterung ist als eigener Beitrag zur Gesellschaft anzusehen. Wurde Fortbildung bisher als Maßnahme zum weiteren beruflichen Aufstieg betrachtet, dient sie heute dazu, den eigenen beruflichen Status zumindest zu erhalten und nicht „abzusteigen“. Kinder müssen an diese Form herangeführt werden, so dass es „normal“ ist, auch mit den neuen Techniken des digitalen Lernens umzugehen und den Blick über das Maß des Gewohnten hinaus gehen zu lassen. Lernen muss aber auch Spaß machen. Angedacht sind daher zum Beispiel Fortbildungsgutscheine, ohne Nachteile für diejenigen, die nicht lernen können oder wollen. Wobei für alle gesellschaftlichen Schichten gedacht werden muss.

Einen Schulabschluss nachholen bzw. höherwertig abzuschliessen, ohne Abitur zum Studium, berufsbegleitend weiterzubilden sind bereits bestehende Komponenten, die weiterentwickelt werden müssen. Für Langzeitarbeitlose muss es daneben Möglichkeiten des lebenslangen Lernens geben, zum Beispiel schrittweise Qualifizierung oder Nutzung von Tutoring.

Soziale Medien könnten weiterhin und ausgebaut für entsprechende Kampagnen dienen.

Basis des neuen Leitbilds ist die Thematisierung von guter Arbeit. Viele Unternehmen machen bereits Gebrauch von „Desk-Sharing“, also einen Schreibtisch unter mehreren Mitarbeitenden aufzuteilen: Großraumbüros, flache Hierarchien, bessere Kommunikation. Die flexibel und besser verteilte Arbeitswelt sorgt für optimale Nutzung der Arbeitsressourcen und entwickelt auch die soziale Komponenten.

Digitale Ökonomie ist die Verlagerung im Sinne von „Crowdworking“ in die ganze Welt.

Über das Internet werden Dienste wie Softwaretests, Schreiben von Texten, Bereitstellen von Fotos, usw. angeboten. Bezahlt wird per Mausklick.

Inwieweit prekäre Arbeitsverhältnisse oder Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (z.B. fehlender Gesundheitsschutz, psychische Belastung) dabei entstehen, muss in weiteren Schritten noch durchdacht werden. Auch hinsichtlich sozialer Leistungen muss weiter gedacht werden. So gibt es z.B. keine festangestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr, sondern mehr „Selbständige“, die von Fall zu Fall engagiert werden. Daher werden u.a. auch weder Krankengeld, Urlaubsgeld, noch Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt. Ebenso wie beim „Bring your own device“ kann hierbei auch ein mörderischer Handel mit den eigenen Sachen betrieben werden. Die Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen- oder besser „Auftragnehmer, Auftragnehmerinnen“ stellen die eigenen mobilen Endgeräte zum Dienstnutzen. Genutzt werden u.a. Smartphone, Laptops, Tabletts. Zu klären sind die Fragen: Wer haftet, wenn etwas defekt geht, wer haftet aus arbeitsrechtlicher Sicht und wer für den Datenschutz?

Flexibilisierung der Arbeitszeit und neue Arbeitsorte (z.B. Homeoffice) sind Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Sie sind aber genauso wichtig für jeden Einzelnen und jede Einzelne z.B. durch Gleitzeit bzw. Arbeiten von anderen Orten in der „Welt“. Flexible Arbeitszeit und mobile Arbeitsorte sind wichtig u.a. bei der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Terminen mit Handwerker*innen oder ähnliches.

Dies funktioniert allerdings nur im Umgang mit sozialer, nachhaltiger Verantwortung und ohne Erreichbarkeit rund um die Uhr.

Die SPD-Fraktion der BVV Mitte wird den Prozess weiter verfolgen, tritt aber weiterhin gegen prekarisierende Arbeitsverhältnisse, gegen Verstöße hinsichtlich Datenschutz und Arbeitsschutz ein.

M.M.

 
 

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