Überbrückungshilfen bei Straßenbaumaßnahmen

Veröffentlicht am 18.03.2011 in Wirtschaft

Überbrückungshilfen bei Straßenbaumaßnahmen

 

Eine neue Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft sieht vor, daß Gewerbetreibende, denen durch lange Straßenbaumaßnahmen existenzgefährdende Einbußen drohen, Überbrückungshilfen bis zu 25.000 € erhalten können.

Auf Initiative der SPD- Abgeordnetenhaus- Fraktion wurden die Richtlinien der "Wirklichkeit" angepaßt. Bisher gab es nur Überbrückungshilfen, wenn es sich um den Straßenbau des Landes Berlin handelte. Nun wurde der Katalog erweitert um Baumaßnahmen von BVG, Wasserwerken und anderen öffentlichen Auftraggebern. Damit können die Gewerbetreibenden z.B. im Nikolaiviertel nun Überbrückungshilfen beantragen.

 
 
 

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