Anfragen in der BVV

0319/V - Gewerbliche Nutzung von Räumlichkeiten im Großen Schillerpark

Drucksache 0319/V - Schriftliche Anfrage

12.02.2018

Sehr geehrter Herr Gün,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1
Viele Nutzer des Schillerparks wünschen sich ein niedrigschwelliges Kiosk- angebot im Schillerpark. Ist die temporäre Nutzung der Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken unterhalb des Treppenaufgangs zur Bastion bis zum Beginn der avisierten Weiterentwicklung des Schillerparks genehmigungs- fähig? Wenn ja:

a. WelcheVoraussetzungenmüssenfüreineGenehmigungerfülltsein?

b. Kann geschätzt werden, wie hoch die Kosten für die Sanierung des genannten Teilbereichs oder einzelner Räume sind?

Mit dem Kiosk an der Plansche im Schillerpark gibt es bereits ein Kioskangebot im Schillerpark.

Weitere gewerbliche Nutzung in der denkmalgeschützten Grün- und Erholungs- anlage sind nicht vorgesehen.
Gewerbliche Nutzungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen stehen im Widerspruch zum Widmungszweck nach dem Grünanlagengesetz.

Der Standort ist – im Gegensatz zum vorhandenen Kiosk an der Plansche – nicht erschlossen, so dass eine Ver- und Entsorgung bzw. Belieferung nicht möglich ist. Hierfür müsste im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz Liefer- sowie Ver- und Entsorgungsverkehr in der Grünanlage zugelassen werden.

Das ist jedoch nur im Ausnahmefall zulässig und würde zu einer negativen Beeinträchtigung der Grünanlage führen.

Die Treppenanlage zur Bastion steht darüber hinaus unter Denkmalschutz und ist zudem stark sanierungsbedürftig. Der Sanierungsaufwand wurde überschlägig mit 400.000 EUR beziffert.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

Fragesteller: Fraktion der SPD, Fevzi Gün

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