Anfragen in der BVV

0355/V - Wie viele Anträge auf Sondernutzung gibt es in Mitte?

Drucksache 0355/V - Schriftliche Anfrage

10.04.2018

Sehr geehrter Herr Draeger,

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1
Wie viele Anträge auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland und/oder Grünflächen gab es in den Jahren 2015, 2016, 2017 (bitte auflisten)?

Das Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) bearbeiteten Anträge auf Sonder- nutzung nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 in verschiedenen Fachbereichen. Die Anzahl der im Fachbereich 1 -Straßen- und Grünflächenverwaltung- bearbeiteten Anträge auf Sondernutzung gem. § 11 (1) BerlStrG, die im Fachbereich 4 -Straßenaufsicht/Straßenunterhaltung- gem. § 11 (3) BerlStrG (technische Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungsflächen) und § 12 BerlStrG (Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung) bearbeiteten Anträge sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr

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2015

2016

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2017

Sondernutzungen gem. § 11 (1) BerlStrG

2.937

2.902

3.219

Sondernutzungen gem. § 11 (3) BerlStrG

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2.914

2.296

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2.079

Sondernutzungen gem. § 12 BerlStrG

651

937

826

Summe

6.502

6.135

6.124

Der Fachbereich 2 -Grünflächen/Pflege, Unterhaltung, Entwicklung- des SGA bearbeitet die Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 6 (5) des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) vom 24. November 1997. Die Anzahl entnehmen Sie der u.a. Tabelle:

Jahr

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2015

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2016

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2017

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Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

380

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278

453

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Nicht erfasst werden die Anfragen per Mail bzw. Telefon, bei denen im Vorfeld durch die Sachbearbeiter*innen mit der/dem Antragsteller*in bereits im Vorfeld eines erweiterten Antrages geklärt wird, ob die Antragstellung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann oder ob gesetzliche Gründe, der Positiv-, Negativ-Katalog des BA Mitte, andere Vorschriften oder die Tatsache, dass die begehrte Fläche nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht, einer positiven Bescheidung entgegen stehen und dem/der Antragsteller/in die Erteilung einer Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

In den Monaten März bis Oktober gehen ca. 15 Anfragen täglich ein.

Frage 2
Wie viele Mitarbeiter*innen im zuständigen Amt sind mit der Bearbeitung dieser Anträge befasst (2015-2017) und wie viele Anträge bearbeitet im Durch- schnitt pro Jahr ein*e Mitarbeiter*in? Wie sieht das Verhältnis in anderen Bezirken aus?

Die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung nach § 11 (1) BerlStrG erfolgte im FB 1 im fraglichen Zeitraum (2015 – 2017) durch 11 Sachbearbeiter*innen.
Die Antragszahlen spiegeln dabei nicht den jeweils erforderlichen Arbeitsaufwand und die notwendige Bearbeitungstiefe wieder, die ein Antragsvorgang auslöst.

Die Bandbreite der beantragten Sondernutzungen umfasst u.a. zeitlich befristete Informationsstände (vergleichsweise geringer Aufwand), dauerhafte Sonder- nutzungen, wie z.B. Baugerüstwerbung oder Unterbauungen (die unter Beteiligung zahlreicher Fachämter nur mit erheblichen Aufwand bearbeiten werden können) sowie Drehgenehmigungen. Großveranstaltungen wie die Marathonläufe, der Velothon, Silvester in Berlin, der CSD, das Umweltfestival haben eine Bearbeitungs- zeit von mehreren Wochen bis Monaten.

Die Vorbereitungszeit für den Tag der Deutsche Einheit (Zentrale Veranstaltung in Berlin) und dem Kirchentag oder Leichtathletik WM dauern bis zu zwei Jahre. Sitzungen in diversen vorbereitenden Arbeitsgruppen, Sicherheitskonferenzen, die Abnahmen und die Evaluierung der Veranstaltung sind dabei Teil der Genehmigungsprozesse.

Die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung nach § 11 (3) BerlStrG erfolgte im FB 4 im fraglichen Zeitraum (2015 – 2017) durch 4 Sachbearbeiter*innen unter tech- nischer Zuarbeit von 5 Bezirksingenieure*innen (je nach örtlicher Zuständigkeit).

Die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Ver- sorgung nach § 12 BerlStrG erfolgt im FB 4 im fraglichen Zeitraum (2015 – 2017) durch 5 Bezirksingenieure*innen. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Bearbei- tung derartiger Anträge nur einen Bruchteil der vielfältigen Arbeitsaufgaben der Bezirksingenieure*innen ausmacht.

Die sich daraus rechnerisch ergebende durchschnittliche Anzahl von bearbeitenden Sondernutzungsanträgen gem. §§ 11 (1), 11 (3) und 12 BerlStrG pro Mitarbeiter*in und Jahr ist in nachfolgender Aufstellung dargestellt:

 

2015

2016

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2017

Rechts- grundlage

§ 11 (1) BerlStrG

§ 11 (3) BerlStrG

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§ 12 BerlStrG

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§ 11 (1) BerlStrG

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§ 11 (3) BerlStrG

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§ 12 BerlStrG

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§ 11 (1) BerlStrG

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§ 11 (3) BerlStrG

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§ 12 BerlStrG

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Durch- schnittliche Zahl pro Mitarbeiter* in und Jahr

267

734

130

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264

725

page3image3747392 page3image5778608

187

293

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805

165

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Die Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 6 (5) GrünanlGBln erfolgte im FB 2 im fraglichen Zeitraum (2015 – 2017) durch 2 Sachbearbeiterinnen.

Die sich daraus rein rechnerisch ergebende durchschnittliche Anzahl von bearbeitenden Ausnahmegenehmigungen gem. § 6 (5) GrünanlG pro Mitarbeiterin und Jahr ist in nachfolgender Aufstellung dargestellt:

Jahr

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2015

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2016

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2017

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Durchschnittliche Zahl pro Mitarbeiter*in und Jahr

190

139

227

Über das Verhältnis der Fallzahlen zu den Mitarbeiter*innen in anderen Bezirken liegen dem SGA keine Informationen vor.

Frage 3
Wie viele der unter 1) genannten Anträge wurden genehmigt, wie viele abschlägig beschieden (in %)? Bitte wie unter 1) auflisten.

In den Fachbereichen 1 und 4 werden keine Statistiken zu Ablehnungen geführt.

Im Fachbereich 2 stellt es sich wie folgt dar:

 

 
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2015

2016

2017

Genehmigte Anträge

86,85 %

83,20 %

81,90 %

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Abgelehnte Anträge

13,15 %

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16,80 %

18,10 %

 

Frage 4
Welche Maßstäbe für die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von unter 1) genannten Anträgen hat sich das Amt selbst gesetzt und inwiefern wurden die Maßstäbe in 2015 – 2017 erfüllt?

Im Fachbereich 1 des SGA werden die Anträge auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beschieden.

Das Ziel wurde mit 0 % Abweichung erreicht. Wesentliches Ziel des Fachbereiches ist zudem, die Bescheide rechtskonform und ermessensfehlerfrei zu bescheiden. Die Anzahl der stattgegebenen Widersprüche lag entsprechend niedrig, bei weniger als 5 %.

Für den Fachbereich 4 wird - bezogen auf die technischen Sondernutzungen - das Ziel angestrebt, die Anträge innerhalb von 8 Wochen zu bescheiden. Mehr als 95 % der Anträge wurden im fraglichen Zeitraum innerhalb dieser Frist beschieden.

Bei Einreichung des vollständigen Antrages wird die durchschnittliche Bearbeitungs- dauer im FB 2 des SGA mit 14 Tagen beziffert. Sollte die abschließende Bearbeitung des Antrages länger als zwei Wochen dauern, wird dem Antragsteller gemäß GGO I eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer des Verfahrens erteilt. Entsprechend der personellen Situation wurde in den Jahren 2015 bis 2017 versucht, die Bearbeitungszeit für vollständig eingegangene Anträge einzuhalten.

Aufgrund der Nähe vieler Grünanlagen zu den Einrichtungen des Bundes sind bei der Genehmigung die Sicherheitsbelange der Bundesbehörden zu berücksichtigen, die Behörden sind anzuhören und um Stellungnahme zu bitten. Die Bearbeitungszeit kann sich dadurch verlängern.

Frage 5
Falls es keine eigenen Maßstäbe gibt: warum nicht?

Entfällt. Siehe Antwort zu 4.

Frage 6
Falls es eigene Maßstäbe gibt: was wurde unternommen, damit eine Opti- mierung von Bearbeitungszeiträumen erreicht werden können?

Angesichts der unter 4. dargestellten Bearbeitungszeiten wird vom FB 1 des SGA kein Optimierungsbedarf gesehen.

Im FB 4 wurden weitere Stelle im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung für die Bearbeitung der Sondernutzungsanträge angemeldet.

Seit dem 3. Quartal 2016 werden die Anträge nach § 11 (3) BerlStrG mit dem IT-Ver- fahren eGeStra/NELIDA (Neues elektronisches Verfahren zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums) bearbeitet.

Das Modul für die Bearbeitung von Anträgen nach § 12 BerlStrG befindet sich derzeit in der Erstellung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und soll im 4. Quartal 2018 einsatzfähig sein.

Mit den vorhandenen Ressourcen und der bereits erwähnten Beteiligung anderer Dienststellen am Genehmigungsverfahren sieht der FB 2 des SGA keine weitere Optimierungsmöglichkeit der Bearbeitungszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weißler

 

Fragesteller für die Fraktion der SPD, Stefan Draeger

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