SPD-Fraktion kann Antrag zur Berlichingenstraße wegen Aufforderung zum Verstoß gegen Landeshaushaltsordnung nicht zustim

Veröffentlicht am 15.07.2016 in Pressemitteilung

Berlin, 15.07.2016
Die private Betreiberfirma des Wohnheims „Gästehaus Moabit“ in der Berlichingenstraße 12 hat die Bewohner im letzten Jahr aufgefordert, zum 1. Februar 2016 ihre bisherige Bleibe zu räumen. 33 Bewohnern droht seitdem die Obdachlosigkeit. Das Bezirksamt Mitte hat zwar die sozialrechtliche Möglichkeit, die Bewohner in anderen Obdachloseneinrichtungen unterzubringen, setzte sich politisch aber auch dafür ein, dass die Menschen möglichst in ihren vertrauten Unterkünften bleiben können.

Hintergrund sind wohl Bestrebungen des neuen Betreibers, in dem Haus geflüchtete Menschen unterzubringen. Es wird vermutet, dass die Aussicht auf deutliche Mehreinnahmen bei der Unterbringung von Geflüchteten im Vergleich zu obdachlosen Menschen zu der angespannten Situation führten.

„Die SPD Fraktion der BVV Mitte unterstützt das Bezirksamt in seinem Bestreben, dass das Land Berlin Regularien schafft, die die Umwandlung von Obdachloseneinrichtungen in  Unterkünfte für geflüchtete Menschen verbieten“, so Martina Matischok, Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Mitte, und ergänzt „Die SPD Fraktion der BVV Mitte unterstützt das Bezirksamt darüber hinaus in seinen Überlegungen, für von Obdachloseneinrichtungen in Einrichtungen für geflüchtete Menschen umgewandelte Wohnungen keine Kostenübernahmen vom Bezirksamt Mitte ausgestellt werden und die anderen Bezirke entsprechend um gleiche Haltung ersucht werden.“

In der BVV am 14.07.2016 stand die Drucksache Nr. 2882/IV mit dem Titel „Bewohner in der Berlichingen Straße nicht im Stich lassen“ zur Abstimmung. Dem Anliegen im Titel kann sich die SPD Fraktion voll und ganz anschließen, dem Inhalt wegen fehlender rechtlicher Möglichkeiten der Umsetzung aber nicht.

„Das Ersuchen im Antragstext ist haushaltsrechtlich nicht zulässig, würde das Bezirksamt sogar zu einem Rechtsverstoß auffordern“, stellt Stefan Draeger, SPD-Vertreter im Hauptausschuss fest und ergänzt: „Der Antrag ist zwar politisch gut gemeint und versucht unterstützend zu wirken, aber leider ohne wirkliche Hilfeleistung im gesetzlichen Rahmen, ohne faktische Unterstützung und weckt damit leider nur falsche Hoffnungen.“

Unabhängig von der Haltung zur Drucksache ist die SPD Fraktion weiter bemüht, eine rechtlich fundierte Lösung zu finden. 

Clarissa de Sielvie, SPD-Sprecherin für Soziales und Bürgerdienste betont: „Nur durch eine sichere Rechtslage kann den Bewohnern geholfen werden. Deshalb fordern wir Sozialstadtrat Herrn van Dassel auf, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Vorsorge zu treffen, dass die Menschen in der Berlichingenstraße nicht von Obdachlosigkeit bedroht sind.“

Für Nachfragen: Martina Matischok, Tel. 0178/356 12 31

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