SPD-Fraktion BVV - Mitte: Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße
In unserem Wirken für die baustellengeschädigten Gewerbetreibenden Invaliden-/Chausseestraße- mit konsequenter Unterstützung aller Fraktionen der BVV Mitte , hat die SPD-Fraktion einen Antrag initiiert. Damit soll Druck auf die Senatsverwaltung ausgeübt werden, für einen anderen Umgang mit Anträgen auf Überbrückungsbeihilfe.
Der Antrag „Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße (Drucksache 1366/IV)“ wurde fraktionsübergreifend in der Sitzung der BVV – Berlin - Mitte am 20. März beschlossen.
Im Sinne des Interesse der Betroffenen vor Ort in dieser Sache und dem Einvernehmen zwischen den Fraktionen der BVV verabredeten, möglichst geschlossenen Auftretens der Politik vor Ort , konnte erreicht werden, dass dieser Antrag fraktionsübergreifend von allen in der BVV vertretenden Fraktionen gemeinsam eingebracht wird.
Mit dem BVV - Beschluss Drucksache 1366/IV liegt somit eine von der BVV – Berlin - Mitte geschlossen getragene Beauftragung an das Bezirksamt Mitte vor, sich gegenüber der Senatsverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der Entscheidung über Anträge auf Überbrückungsbeihilfe gemäß Haushaltsrecht § 53, die von baustellengeschädigten Gewerbetreibenden, deren Geschäfte an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße liegen, gestellt wurden, die Senatsverwaltung die Realitäten vor Ort zu Grunde legt, statt, wie geschehen, die mehrfach aus der Zeit- und Bauumfangplanung gefallenen, tatsächlichen Baustellensituationen vor Ort zu Lasten der Antragstellenden Menschen auszublenden. Auch bereits erfolgte Ablehnungen sollen, bei Wunsch der Antragsteller, auf diese Ablehnungspraxis hin überprüft werden.
Machen wir Druck am Beispiel der Baumaßnahme Invaliden-/Chausseestraße im Interesse aller im Bezirk Berlin Mitte , in der Stadt Berlin von derartigen Situationen betroffenen und geschädigten Gewerbetreibenden!
Antragstext:
Druck auf Senatsverwaltung für anderen Umgang mit Anträgen auf Überbrückungsbeihilfe
Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße (Drs. 1366/IV)
Mit dem fraktionsübergreifend in die BVV-Mitte eingebrachten und einstimmig gefassten Beschluss der BVV vom 20. März wird das Bezirksamt aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der Entscheidung über Anträge auf Überbrückungsbeihilfe gem. Haushaltsrecht § 53 , die von baustellengeschädigten Gewerbetreibenden, deren Geschäfte an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße liegen, gestellt wurden, die Senatsverwaltung die Realitäten vor Ort zu Grunde legt, statt, wie geschehen, die mehrfach aus der Zeit- und Bauumfangplanung gefallenen, tatsächlichen Baustellensituationen vor Ort zu Lasten der Antragstellenden auszublenden. Auch bereits erfolgte Ablehnungen sollen, bei Wunsch der Antragsteller, auf diese Ablehnungspraxis hin überprüft werden.
Vera Morgenstern
27.03.2014