Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße

Veröffentlicht am 27.03.2014 in Wirtschaft

 

 

 

 

 

SPD-Fraktion BVV - Mitte: Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße

 

In unserem Wirken  für die baustellengeschädigten Gewerbetreibenden Invaliden-/Chausseestraße- mit konsequenter Unterstützung aller Fraktionen der BVV Mitte ,  hat die SPD-Fraktion  einen Antrag initiiert. Damit soll Druck auf die Senatsverwaltung ausgeübt werden, für einen anderen Umgang mit Anträgen auf Überbrückungsbeihilfe.

Der Antrag „Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße (Drucksache 1366/IV)“ wurde  fraktionsübergreifend  in der Sitzung der BVV – Berlin - Mitte am  20. März  beschlossen.

Im Sinne des  Interesse der Betroffenen vor Ort in dieser Sache und dem Einvernehmen zwischen den Fraktionen der BVV verabredeten,  möglichst geschlossenen Auftretens der Politik vor Ort , konnte erreicht werden, dass dieser Antrag fraktionsübergreifend von allen in der BVV vertretenden Fraktionen gemeinsam eingebracht wird.

Mit dem BVV - Beschluss Drucksache 1366/IV  liegt somit eine von der BVV – Berlin - Mitte geschlossen getragene Beauftragung an das Bezirksamt  Mitte vor, sich gegenüber der Senatsverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der  Entscheidung  über  Anträge auf Überbrückungsbeihilfe gemäß Haushaltsrecht § 53, die von baustellengeschädigten Gewerbetreibenden, deren Geschäfte  an der  Baustelle Invaliden-/Chausseestraße liegen, gestellt wurden,  die Senatsverwaltung die Realitäten vor Ort zu Grunde legt,   statt, wie geschehen,  die  mehrfach  aus der Zeit- und Bauumfangplanung gefallenen,  tatsächlichen Baustellensituationen  vor Ort zu Lasten der Antragstellenden Menschen auszublenden.  Auch bereits erfolgte Ablehnungen sollen, bei Wunsch der Antragsteller, auf diese Ablehnungspraxis hin überprüft werden.

Machen wir Druck am Beispiel der Baumaßnahme Invaliden-/Chausseestraße im Interesse aller im Bezirk Berlin Mitte , in der Stadt Berlin von derartigen Situationen betroffenen und geschädigten Gewerbetreibenden!

 

Antragstext:

Druck auf Senatsverwaltung für anderen Umgang mit Anträgen auf Überbrückungsbeihilfe

Für Fairness für die straßenbaugeschädigten Gewerbetreibenden an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße (Drs. 1366/IV)

 

Mit dem  fraktionsübergreifend in die BVV-Mitte eingebrachten und einstimmig gefassten Beschluss der BVV vom  20.  März  wird das  Bezirksamt  aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der Entscheidung  über  Anträge auf Überbrückungsbeihilfe gem. Haushaltsrecht § 53 , die von baustellengeschädigten Gewerbetreibenden, deren Geschäfte  an der Baustelle Invaliden-/Chausseestraße liegen, gestellt wurden,  die Senatsverwaltung die Realitäten vor Ort zu Grunde legt,   statt, wie geschehen,  die  mehrfach  aus der Zeit- und Bauumfangplanung gefallenen,  tatsächlichen Baustellensituationen  vor Ort zu Lasten der Antragstellenden auszublenden.  Auch bereits erfolgte Ablehnungen sollen, bei Wunsch der Antragsteller, auf diese Ablehnungspraxis hin überprüft werden.

 

Vera Morgenstern

27.03.2014

 

 
 

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