Ferienwohnungen

Veröffentlicht am 07.03.2012 in Wirtschaft

Mieterinnen und Mieter schutzlos vor dem lukrativen Geschäft mit Ferienwohnungen

Seit Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnungen im Jahr 2002 durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts besteht die Möglichkeit, Wohnungen für Mietzwecke auf Dauer auch zu Ferienwohnungen auf Zeit umzunutzen. Aufgehoben wurde die Verordnung mit der Begründung der Richter, dass der Wohnungsmarkt entspannt und daher ein Zweckentfremdungsverbot irritum sei. Der Wohnungsmarkt ist mittlerweile nicht mehr entspannt, ca. 400.00 bezahlbare Wohnungen fehlen.

Berlin lebt vom Tourismus und Touristen brauchen Unterkünfte. Gerade ein vielfältiges Angebot an Hotel, Motel, Pension und auch Ferienwohnungen gehört dazu. Prinzipiell werden Ferienwohnungen begrüßt, dies muss aber unbedingt Wohnumfeld verträglich sein. Ferienwohnungen als touristische Unterkunftsform sind wichtig, liegen auch immer mehr im Trend. Keines Falls darf aber die Langzeitmieterin, der Langzeitmieter durch den Betrieb einer solchen Anlage in der Wohnqualität gemindert werden oder Einbussen in der Lebensqualität hinnehmen müssen.
Ca. 12. 000 Ferienwohnungen soll es in Berlin geben, ein Großteil davon in Berlin-Mitte. Viele dieser Ferienwohnungen sind keine offiziellen Beherbergungsbetriebe, da sie nicht erlaubnissondern nur anzeigepflichtig sind. Dennoch geben viele Vermieter und Vermieterinnen die Umnutzung von Miet- in Ferienwohnungen nicht zu. Die Gründe sind vielfältig. Mag dies daran liegen Mietminderungen wegen Lärm und Dreck oder Schwierigkeiten bei der Vermietung normalen Wohnraumes zu vermeiden. Möglich ist auch Steuervermeidungsinteresse oder einfach nur das Interesse einer Erlaubnispflicht für Beherbergungsbetriebe zu entgehen. Denn bereits seit dem Jahr 2010 gilt eine Betriebsordnung, wonach Wohnhäuser mit mehr als
zwölf Gästebetten pro Aufgang als Beherbergungsbetrieb gelten. Aber auch der offizielle Charakter eines Beherbergungsbetriebes oder einer Ferienwohnung in einem Miethaus entlastet die Mieter und Mieterinnen nicht.
Der Wohnalltag in einem Wohnhaus wird für viele Mieterinnen und Mieter auf eine harte Probe gestellt. Immer mehr sind Klagen über lautes Kofferrollen zu jeder Tag und Nachtzeit, laute Partys bis in die späten Nacht- teils auch Morgenstunden hinein zu hören. Verstöße gegen die Hausordnung, ein wachendes Unsicherheitsgefühl durch ständig wechselnde Feriengäste, Müll und Schmutzproblem zu Lasten der eigentlichen Mieterinnen und Mieter durch entsprechende Umlage auf die Betriebskosten, sprich höhere Kosten der Unterkunft sind die Begleiterscheinungen. Eine spürbare Senkung der Wohnqualität ist die Folge.
Der Bezirk Mitte setzt sich für die Interessen der Mieter und Mieterinnen ein und fordert ein Verbot von Ferienwohnungen überall dort, wo dies nicht Wohnumfeld verträglich ist.
Die Vermietung von Wohnraum in der Wilhelmstraße an Touristen sollte daher durch die Bauordnung unterbunden werden. Überraschend dann die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren wurde der Eigentümerin des Wohnhauses Recht gegeben, da diese unwidersprochen dargelegt habe, dass die bestehenden Mietverträge eine Nutzungsdauer von mindestens drei bis acht Monate aufweisen und keine Hotel typischen Dienstleistungen (z. B. Endreinigung) erbracht werden. Auf eine Anhörung der Mieterinnen und Mieter, die anderes hätten belegen können, wurde dabei leider verzichtet. Der Bezirk Mitte vertreten durch den Baustadtrat verzichtet auf das Recht des Widerspruchs beim Oberverwaltungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten, was bei vielen betroffenen Mieterinnen und Mietern zu Unmut führt.

Stadtentwicklungssenator Michael Müller und dessen Staatssekretär Ephraim Gothe, dem als Baustadtrat a. D. Die Problematik im Bezirk Mitte sehr wohl bekannt ist, arbeiten derzeit an der Wiedereinführung einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung, um die Umwandlung von Miet- in Gewerberäume so auch Ferienwohnungen künftig unterbinden zu können. Voraussetzung für eine entsprechende Verordnung ist allerdings zumindest in den betroffenen Bezirken, also auch in Berlin-Mitte ein nachweislicher Wohnungsmangel. Hierzu wurde ein Gutachten von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegeben, welches voraussichtlich Mitte März 2012 vorliegen wird.
Die Fraktionen der SPD und CDU haben zur Unterstützung der Bemühungen auf Senatsebene den Antrag „Erhalt von Mietwohnungen“ auf den Weg gebracht, der das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen mittels einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung und / oder anderer geeigneter gesetzlicher Grundlagen die übermäßige Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen zu unterbinden.
Die notwendigen Verfahrensschritte zu einer gerichtsfesten gesetzlichen Grundlage bedürfen allerdings erfahrungsgemäß einige Monate. Es bleibt zu hoffen, dass bis spätestens Ende des Jahres 2012 einer Rechtsgrundlage in Kraft tritt, die auch vor Gericht bei möglichen Klageverfahren Bestand hat.

Pressemitteilung Nr.: 047/12 vom 08.02.2012
http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuell/presse/archiv/20120208.1205.365895…

Martina Matischok

 
 

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