Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten beschlossen
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2012 ein "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" beschlossen.
Senator Michael Müller: "Zusammen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben wir mit dem Mietenbündnis ein Instrument der sozialen Wohnungspolitik erarbeitet und umgesetzt, durch das wir positiv auf die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt einwirken können."
Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM, die derzeit ca. 277.000 Wohnungen besitzen, sind zentrale Partner des Senats zur Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele.
Die wichtigen Regelungen im Überblick:
Weitere Erhöhung des öffentlichen Wohnungsbestandes von derzeit rd. 277.000 auf 300.000 Wohnungen durch Zukauf und Neubau
Direktvergabe städtischer Grundstücke zum Verkehrswert oder als
Sachwerteinlage an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf der
Grundlage überzeugender Wohnungsbaukonzepte
Stärkung des studentischen Wohnens durch Kooperation der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften mit dem Berliner Studentenwerk
Sozialverträgliche Miethöhe für Bestandsmieter durch Einführung individueller Lösungen mittels einer Sozialklausel
Bei Mieterhöhungsverfahren Beschränkung der individuellen Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens sowie Härtefallregelungen bei individuellen Härten
Die genannten individuellen Lösungen greifen auch bei Sozialwohnungen, bei denen die Mieterhöhungen aus den planmäßigen Fördermittelreduzierungen resultieren
Vermittlung in strittigen Fällen durch eine Schiedsstelle
Bei Wiedervermietung wird innerhalb des S-Bahnrings jede zweite Wohnung und außerhalb des S-Bahnrings jede dritte Wohnung quartiersbezogen zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein vergeben.
Mieterhöhungen maximal um 15 % in 4 Jahren entsprechend Berliner
Bundesratsinitiative und max. bis zum Berliner Mietspiegel (statt derzeit 20 % in 3 Jahren)
Modernisierungsumlage maximal 9 % der aufgewandten Kosten entsprechend Berliner Bundesratsinitiative und Gewährleistung verträglicher Mietbelastungen modernisierter Wohnungen
Umfassende Einbeziehung der Mieterschaft in den Modernisierungsprozess
Die vom Senat in Auftrag gegebenen Gutachten zum Berliner Wohnungsmarkt haben belegt, dass die Nachfrage nach Wohnungen, insbesondere in begehrten
Innenstadtlagen, nach wie vor schneller wächst als das Angebot, so dass die Reserven auf dem Wohnungsmarkt weiter schmelzen und die Angebotsmieten für neue Mietverträge sowie die Bestandsmieten steigen. Um der zunehmenden Verengung des Marktes für preiswerten Wohnraum aktiv entgegenzuwirken, haben sich die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften deshalb auf ein "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" geeinigt.
Private Vermieter sind hiervon jedoch nicht betroffen.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste am 15. Januar 2013 erläuterte Herr Siller vom Wohnungsnotdienst des Bezirksamts Mitte die neue Regelung, sieht aber insbesondere für den Bezirk noch Verbesserungsbedarf. Noch immer sei nicht festgelegt, daß WBS-Berechtigte auch in ihrem Stadtbezirk verbleiben könnten.
Für einen besonders von der Steigerung des Mietniveaus betroffenen Bezirk
wie Mitte bedeute dies eine unveränderte Verdrängung in andere Bezirke innerhalb des S-Bahn-Rings.
Anders als bisher, wird es künftig keine Wohnberechtigungsscheine mehr geben. Bei der Bewerbung um eine Wohnung wird der Wohngeldanspruch von den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ermittelt.
Am Rande der Ausschußsitzung bestand auch die Möglichkeit, die Wohngeldstelle des Bezirks im Rathaus Wedding zu "besichtigen". Dort werden mittlerweile nur noch Akten bearbeitet, der gesamte Kundenverkehr wird über die Sozial- und Bürgerämter abgewickelt. Teilweise wird mit veralteter Technik gearbeitet; Unterlagen werden teils auf Mikrofiche verfilmt und dadurch platzsparend archiviert. Für alle "Digital Natives": Mikrofiche ist eine transparente Kunststofffolie, auf die ein stark verkleinertes Dokument kopiert wird und die dann zum Lesen in ein Lesegerät geschoben wird. Die Geräte werden heute nicht mehr hergestellt, einige "Ersatzteilträger" lagern daher im Keller des Bezirksamtes. Die Anschaffung zeitgemäßer Technik sei aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft derzeit nicht möglich.
20.02.2013 Axel Vierhufe