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Home > Hintergrundinformationen > Bezirkshaushalt 2010 / 2011
 

Die Haushaltslage im Bezirk Mitte

Von Martina Matischok, Bezirksverordnete SPD
November 2009

Die politischen Meinungsbildungsprozesse über die Beratungen in den Fachausschüssen waren wie in den vergangenen Jahren von Zeitnot und einer desaströsen Ausgangslage geprägt. Auch ist ein politisches Handeln bzw. Steuern bei der vorhandenen Schuldenlage nicht möglich.

Die Haushaltslage des Bezirkes Mitte von Berlin ist mehr als nur prekär. Mitte ist der Bezirk mit dem dritthöchsten Schuldenstand. Der Bezirk läuft Gefahr, nicht nur seine haushaltspolitische Handlungsfähigkeit zu verlieren, sondern ist auch von tiefgreifenden Einschnitten in der sozialen Infrastruktur bedroht.

Mit der ersten Globalsummenzuweisung für die Jahre 2010 und 2011 standen Bezirksamt und BVV vor der Aufgabe, ein Minus von rund 42,3 Mio. Euro in 2010 und ein Minus von rund 38,8 Mio. Euro in 2011 auflösen zu müssen.

Die Bezirke haben im Rat der Bürgermeister durch den Beschluss des Papiers "Moderne Finanzbeziehungen in Berlin" erreicht, dass der politische Diskussionsprozess zum Bezirksplafond und zu den Globalsummen bereits zu Beginn der parlamentarischen Beratungen einsetzte und nicht erst während der so genannten Nachschau der Bezirke zum Ende der Berliner Haushaltsberatungen. Dadurch war es möglich, dass wir zusätzliche Bezirkszuweisungen von rund 5,8 Mio. Euro erreichen konnten.

Mit der Fortschreibung der bezirklichen Globalsummen verringerte sich das strukturelle Minus auf rund 21 Mio. Euro in Mitte, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Bezirk dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin ein Konsolidierungskonzept vorlegt, wodurch im Gegenzug der negative Jahresvortrag von 2008 in Höhe von 10,8 Mio. Euro nicht in 2010, sondern erst in späteren Jahren aufgelöst werden muss. Auf Grundlage dieses ausgehandelten Tilgungsmoratoriums hat das Bezirksamt mit Kenntnisnahme der BVV ein Konsolidierungskonzept beschlossen, das bindende Wirkung hat.

Es muss aber gleichwohl gelingen, dem Abwärtstrend nachhaltig entgegenzusteuern. Zu diesem Zweck wurden bereits im Vorfeld haushaltspolitische Leitlinien gemeinsam von BVV und Bezirksamt erarbeitet und beschlossen. Ziele sind die Sicherung der kommunalpolitischen Handlungsfähigkeit und ein ausgeglichener Haushalt zur Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstbestimmung. In den haushaltspolitischen Leitlinien heißt es: "Die BVV strebt einen Konsolidierungsprozess an, der fachpolitisch erforderliche Standards kommunaler Dienstleistungen einerseits und die bezirkliche Handlungsfähigkeit andererseits langfristig sichern hilft. Die BVV ersucht das Bezirksamt, alle notwendigen Schritte einzuleiten und Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen."

Wenn es uns nicht umgehend gelingt, nachhaltige Schritte zur Konsolidierung einzuleiten, sind ausgeglichene Haushaltspläne nur noch durch Kürzungen zu Lasten unserer sozialen Infrastruktur möglich. Paradoxerweise müssen aber genau dort auch Kürzungen vorgenommen werden, um eben den Konsolidierungsprozess einleiten zu können. In erster Linie werden wir aber versuchen Einsparungen dort vorzunehmen, wo es nicht zur Verschärfung der sozialen Not kommt.

Die BVV hat daher Arbeitsaufträge an das Bezirksamt erteilt, um Einsparungen ab dem Haushaltsjahr 2010 einleiten zu können, die weitere Einschnitte zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes verhindern. Die Senkung der Produktkosten, die Grundlage für die Zuweisung an die Bezirke sind, sind auf den Prüfstand zu stellen. In erster Linie sind interne strukturelle Arbeitsabläufe und Zusammenlegungen bzw. Mehrfachnutzungen der Liegenschaften im Bezirk zu prüfen. Standortschließungen bzw. Aufgabe dieser und Übertragung an den Liegenschaftsfond werden nicht ausbleiben können. Zusätzlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zur Einnahmeerhöhung führen. Auch hier wurde das Bezirksamt seitens der BVV aufgefordert entsprechende Szenarien zu entwickeln.

Es ist jetzt Aufgabe der BVV die Ergebnisse in einer Nutzen- und Wirkungsanalyse auf den Prüfstand zu stellen und die entsprechenden Maßnahmen daraus abzuleiten. Der Beschluss des Doppelhaushalts 2010/2011 erfolgt am 12. November 2010 durch die BVV in öffentlicher Sitzung.

 

Begriffe rund um das Haushaltsrecht

Bezirksverordnetenversammlung: Das "Parlament" des Bezirkes. Sie beschließt über den Haushaltsplan, der vom Berliner Abgeordnetenhaus per Gesetz bestätigt werden muss.

Globalsummenzuweisung: Die Zuweisung eines Gesamtbetrages durch den Senat, der nach den Regeln des Haushaltsrechtes vom Bezirk auf die jeweiligen Zweckbestimmungen aufgeteilt wird.

Zuweisungen: Ein Bezirk erhält rund 80 Prozent seiner Mittel durch eine Zuteilung des Landes Berlin. Nicht jeder Bezirk bekommt dabei aus dem Landeshaushalt den gleichen Betrag. Die Verteilung geschieht nach bestimmten Kriterien. Beispiel: Die Zuweisung für Sozialleistungen wird nach der Anzahl der Sozialleistungsempfänger im Bezirk berechnet. Die Budgetzuweisung erfolgt in Berlin aufgrund von Planmengen und Durchschnittskosten. Durch solche Berechnungen kommt letztlich die Gesamtsumme der Zuweisungen durch das Land zustande.

Eckwertebeschluss: Arbeitsinstrument des Bezirksamtes, mit dem die Gelder, die dem Bezirk zugewiesen werden, auf die verschiedenen Ämter verteilt werden. Auf dieser Grundlage wird der Haushaltsplanentwurf erarbeitet.

Bezirksplafond: Der Bezirksplafond beinhaltet das Finanzvolumen, das insgesamt für die Zuweisung der Globalsummen im Haushalt zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bildung des Plafonds ist damit die zentrale finanzpolitische Entscheidung im Rahmen des Budgetierungsprozesses.

Kosten- und Leistungsrechnung: Eine betriebswirtschaftliche Methode der Kostenerfassung. Die Kosten und Leistungsrechnung gibt Auskunft über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung) und sie gibt Antwort auf die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung). Sie ist für Planungszwecke von hoher Bedeutung.

Kostenträger: Kostenträger sind die Produkte (Dienstleistungen) der Verwaltung, also das, wofür Kosten entstanden sind.

Produkt: Als Produkt bezeichnet man ein Ergebnis der Arbeit der Verwaltung. Jedes Produkt stellt ein mehr oder weniger großes Bündel von Einzelleistungen dar. Ein Produkt ist zum Beispiel die Entleihung eines Buches, die Betreuungsstunde eines Kindes in einer Kindertagesstätte oder die Pflege der Grünflächen. Sämtliche Dienstleistungen der Berliner Bezirke sind einheitlich in Produktblättern beschrieben. Insgesamt sind etwa 10.000 Einzelleistungen zu zirka 350 externen Produkten, das sind Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zu Gute kommen, zusammengefasst.

Tilgung: Es ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld.

Moratorium: Es handelt sich dabei um den vertraglich vereinbarten oder gesetzlich angeordneten Aufschub.

Konsolidierung: Es handelt sich um die Verringerung oder Stabilisierung der öffentlichen Schulden. Haushaltskonsolidierung bedeutet demnach Schuldentilgung.

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