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Die Haushaltslage im Bezirk Mitte
Von Martina Matischok, Bezirksverordnete SPD
November 2009
Die politischen Meinungsbildungsprozesse über die Beratungen in
den Fachausschüssen waren wie in den vergangenen Jahren von Zeitnot
und einer desaströsen Ausgangslage geprägt. Auch ist ein politisches
Handeln bzw. Steuern bei der vorhandenen Schuldenlage nicht möglich.
Die Haushaltslage des Bezirkes Mitte von Berlin ist mehr als nur prekär.
Mitte ist der Bezirk mit dem dritthöchsten Schuldenstand. Der Bezirk
läuft Gefahr, nicht nur seine haushaltspolitische Handlungsfähigkeit
zu verlieren, sondern ist auch von tiefgreifenden Einschnitten in der
sozialen Infrastruktur bedroht.
Mit der ersten Globalsummenzuweisung für die Jahre 2010 und 2011
standen Bezirksamt und BVV vor der Aufgabe, ein Minus von rund 42,3 Mio.
Euro in 2010 und ein Minus von rund 38,8 Mio. Euro in 2011 auflösen
zu müssen.
Die Bezirke haben im Rat der Bürgermeister durch den Beschluss des
Papiers "Moderne Finanzbeziehungen in Berlin" erreicht, dass
der politische Diskussionsprozess zum Bezirksplafond und zu den Globalsummen
bereits zu Beginn der parlamentarischen Beratungen einsetzte und nicht
erst während der so genannten Nachschau der Bezirke zum Ende der
Berliner Haushaltsberatungen. Dadurch war es möglich, dass wir zusätzliche
Bezirkszuweisungen von rund 5,8 Mio. Euro erreichen konnten.
Mit der Fortschreibung der bezirklichen Globalsummen verringerte sich
das strukturelle Minus auf rund 21 Mio. Euro in Mitte, allerdings nur
unter der Voraussetzung, dass der Bezirk dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses
von Berlin ein Konsolidierungskonzept vorlegt, wodurch im Gegenzug der
negative Jahresvortrag von 2008 in Höhe von 10,8 Mio. Euro nicht
in 2010, sondern erst in späteren Jahren aufgelöst werden muss.
Auf Grundlage dieses ausgehandelten Tilgungsmoratoriums hat das Bezirksamt
mit Kenntnisnahme der BVV ein Konsolidierungskonzept beschlossen, das
bindende Wirkung hat.
Es muss aber gleichwohl gelingen, dem Abwärtstrend nachhaltig entgegenzusteuern.
Zu diesem Zweck wurden bereits im Vorfeld haushaltspolitische Leitlinien
gemeinsam von BVV und Bezirksamt erarbeitet und beschlossen. Ziele sind
die Sicherung der kommunalpolitischen Handlungsfähigkeit und ein
ausgeglichener Haushalt zur Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstbestimmung.
In den haushaltspolitischen Leitlinien heißt es: "Die BVV strebt
einen Konsolidierungsprozess an, der fachpolitisch erforderliche Standards
kommunaler Dienstleistungen einerseits und die bezirkliche Handlungsfähigkeit
andererseits langfristig sichern hilft. Die BVV ersucht das Bezirksamt,
alle notwendigen Schritte einzuleiten und Maßnahmen vorzubereiten
und umzusetzen."
Wenn es uns nicht umgehend gelingt, nachhaltige Schritte zur Konsolidierung
einzuleiten, sind ausgeglichene Haushaltspläne nur noch durch Kürzungen
zu Lasten unserer sozialen Infrastruktur möglich. Paradoxerweise
müssen aber genau dort auch Kürzungen vorgenommen werden, um
eben den Konsolidierungsprozess einleiten zu können. In erster Linie
werden wir aber versuchen Einsparungen dort vorzunehmen, wo es nicht zur
Verschärfung der sozialen Not kommt.
Die BVV hat daher Arbeitsaufträge an das Bezirksamt erteilt, um
Einsparungen ab dem Haushaltsjahr 2010 einleiten zu können, die weitere
Einschnitte zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes
verhindern. Die Senkung der Produktkosten, die Grundlage für die
Zuweisung an die Bezirke sind, sind auf den Prüfstand zu stellen.
In erster Linie sind interne strukturelle Arbeitsabläufe und Zusammenlegungen
bzw. Mehrfachnutzungen der Liegenschaften im Bezirk zu prüfen. Standortschließungen
bzw. Aufgabe dieser und Übertragung an den Liegenschaftsfond werden
nicht ausbleiben können. Zusätzlich müssen Maßnahmen
ergriffen werden, die zur Einnahmeerhöhung führen. Auch hier
wurde das Bezirksamt seitens der BVV aufgefordert entsprechende Szenarien
zu entwickeln.
Es ist jetzt Aufgabe der BVV die Ergebnisse in einer Nutzen- und Wirkungsanalyse
auf den Prüfstand zu stellen und die entsprechenden Maßnahmen
daraus abzuleiten. Der Beschluss des Doppelhaushalts 2010/2011 erfolgt
am 12. November 2010 durch die BVV in öffentlicher Sitzung.
Begriffe rund um das Haushaltsrecht
Bezirksverordnetenversammlung: Das "Parlament" des Bezirkes.
Sie beschließt über den Haushaltsplan, der vom Berliner Abgeordnetenhaus
per Gesetz bestätigt werden muss.
Globalsummenzuweisung: Die Zuweisung eines Gesamtbetrages durch
den Senat, der nach den Regeln des Haushaltsrechtes vom Bezirk auf die
jeweiligen Zweckbestimmungen aufgeteilt wird.
Zuweisungen: Ein Bezirk erhält rund 80 Prozent seiner Mittel
durch eine Zuteilung des Landes Berlin. Nicht jeder Bezirk bekommt dabei
aus dem Landeshaushalt den gleichen Betrag. Die Verteilung geschieht nach
bestimmten Kriterien. Beispiel: Die Zuweisung für Sozialleistungen
wird nach der Anzahl der Sozialleistungsempfänger im Bezirk berechnet.
Die Budgetzuweisung erfolgt in Berlin aufgrund von Planmengen und Durchschnittskosten.
Durch solche Berechnungen kommt letztlich die Gesamtsumme der Zuweisungen
durch das Land zustande.
Eckwertebeschluss: Arbeitsinstrument des Bezirksamtes, mit dem
die Gelder, die dem Bezirk zugewiesen werden, auf die verschiedenen Ämter
verteilt werden. Auf dieser Grundlage wird der Haushaltsplanentwurf erarbeitet.
Bezirksplafond: Der Bezirksplafond beinhaltet das Finanzvolumen,
das insgesamt für die Zuweisung der Globalsummen im Haushalt zur
Verfügung gestellt werden kann. Die Bildung des Plafonds ist damit
die zentrale finanzpolitische Entscheidung im Rahmen des Budgetierungsprozesses.
Kosten- und Leistungsrechnung: Eine betriebswirtschaftliche Methode
der Kostenerfassung. Die Kosten und Leistungsrechnung gibt Auskunft über
die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte
der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung) und sie gibt Antwort auf
die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden
sind (Kostenartenrechnung). Sie ist für Planungszwecke von hoher
Bedeutung.
Kostenträger: Kostenträger sind die Produkte (Dienstleistungen)
der Verwaltung, also das, wofür Kosten entstanden sind.
Produkt: Als Produkt bezeichnet man ein Ergebnis der Arbeit der
Verwaltung. Jedes Produkt stellt ein mehr oder weniger großes Bündel
von Einzelleistungen dar. Ein Produkt ist zum Beispiel die Entleihung
eines Buches, die Betreuungsstunde eines Kindes in einer Kindertagesstätte
oder die Pflege der Grünflächen. Sämtliche Dienstleistungen
der Berliner Bezirke sind einheitlich in Produktblättern beschrieben.
Insgesamt sind etwa 10.000 Einzelleistungen zu zirka 350 externen Produkten,
das sind Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar
zu Gute kommen, zusammengefasst.
Tilgung: Es ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld.
Moratorium: Es handelt sich dabei um den vertraglich vereinbarten
oder gesetzlich angeordneten Aufschub.
Konsolidierung: Es handelt sich um die Verringerung oder Stabilisierung
der öffentlichen Schulden. Haushaltskonsolidierung bedeutet demnach
Schuldentilgung.
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